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07.04.2022

Datenschutz Kelber bemängelt zu kurze Fristen aus dem BMG

Berlin (pag) – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, sieht in seinem Tätigkeitsbericht 2021 Nachbesserungsbedarf beim Datenschutz im Gesundheitswesen.

Dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn stellt Kelber kein gutes Zeugnis aus. Die alte Bundesregierung hat zum Ende der Legislaturperiode noch eine ganze Reihe an umfangreichen Gesetzen vorgelegt. Auch aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hätte Kelbers Behörde viele Regelungsentwürfe erhalten, „fast immer mit deutlich zu kurzer Frist zur Stellungnahme“.

Die Bedenken, die Kelber in seinem letzten Bericht zur Ausweitung des Zugriffs auf den Datensatz beim Zentrum für Krebsregisterdaten geäußert hatte, seien zufriedenstellend gelöst worden. Er hatte bemängelt, dass auch Pharma-Unternehmen Zugriff darauf erhalten könnten. „In der Ressortabstimmung konnte ich allerdings erreichen, dass neben dem Beirat auch ein wissenschaftlicher Ausschuss an der Entscheidung über den Antrag beteiligt ist“, heißt es in dem Bericht. Da dieser unter anderem das Reidentifikationsrisiko prüft, sollen ihm auch Datenschutz-Sachverständige angehören.

Damit die Daten der Krankenkassen und aus den ePA datenschutzkonform zum Forschungsdatenzentrum gelangen, müssen laut Kelber eine Reihe technischer Festlegungen getroffen werden. Dazu gehört auch die Pseudonymisierung durch das Robert Koch-Institut. Hier sei eine Lösung gefunden worden. Im kommenden Jahr will Kelber sich mit der konkreten Ausgestaltung der Datenweitergabe aus der ePA an die Forschung in Form von Medizinischen Informationsobjekten beschäftigen.

Die Verwendung der Krankenversichertennummer zur Identifizierung von Versicherten bei verschiedenen Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur stellt laut Kelber eine datenschutzfreundliche Lösung dar. Er fordert das BMG auf, „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ eine eindeutige Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. Dies sei bisher versäumt worden. Wenig Bewegung gibt es bei Kelbers Dauerstreit mit den Krankenkassen, in dem es um die Ausgestaltung des Zugriffs auf die elektronische Patientenakte (ePA) geht. Zuletzt hatten fünf große Kassen gegen Kelbers Anweisungen geklagt.

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