BfDI-TätigkeitsberichtKelber ist digitaler Fanboy
Berlin (pag) – „Das Thema Gesundheit ist mit seinen Dimensionen Digitalisierung, Forschung, Versorgung noch mehr in den Fokus meiner Behörde gerückt“, sagt Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), gleich zu Beginn der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes für 2022. Er outet sich außerdem als „großer Fan“ der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Kelber möchte eigenen Angaben zufolge als Privatperson eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Seine Standardeinstellung wäre: „Alle Ärzte dürfen alles sehen, weil ich eine optimale Versorgung haben möchte“.
Das von Lauterbach geplante Opt-out-Verfahren für die ePa hält Kelber für möglich: Es gebe keinen grundsätzlichen Ausschluss einer solchen Regelung aus datenschutzrechtlichen Erwägungen, stellt er klar. An anderer Stelle macht er deutlich, dass er darauf achten werde, wie einfach und klar der Widerspruch ausgeübt werden könne. Das sei sehr deutlich durch europarechtliche Vorgaben vorgezeichnet.
Das Bundesgesundheitsministerium hat außerdem vor, dass bei bundesländerübergreifenden Forschungsprojekten der Datenschutzbeauftragte eines Landes federführend sein soll, um künftig mehrere Voten zu verhindern. Das mache bei größeren Forschungsprojekten „einen der Punkte aus, die zu einer Beschleunigung führen können“, räumt Kelber ein. Allerdings müsse gewährleistet sein, dass die jeweiligen Landesschutzbehörden in der Lage sind, große Forschungsprojekte mit vielen Beteiligten zu bewerten und zu begleiten.
Die von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) ebenfalls geplante Einschränkung des Vetorechts bei Datenschutzfragen sieht sein Parteifreund Kelber dagegen kritisch. Er befürchtet einenQualitäts- und Zeitverlust – „auch eine Rechtsunsicherheit, weil unsere Befugnisse ja ungeschmälert bleiben“. Als Aufsichtsbehörde müsse man sich die Datenverarbeitung anschauen. Sei diese europarechtswidrig, drohe eine nachträgliche Abhilfemaßnahme. „Das heißt, es wird nichts gewonnen, sondern es besteht eher die Gefahr, dass etwas verloren wird.“