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13.09.2021

Datenschutz Kelber läutet nächste Runde im ePA-Streit ein

Berlin (pag) – Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, die Krankenkassen an, ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu überarbeiten. Nun droht ein Rechtsstreit.

Kelber hat in einem Schreiben vier der größten gesetzlichen Krankenkassen angewiesen, Änderungen an der ePA vorzunehmen. In dem Schreiben wirft der Bundesdatenschutzbeauftragte den Kassen laut Medienberichten Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung vor, die Umsetzung von Einführung und Betrieb der ePA richteten sich lediglich nach den Vorgaben des nationalen Rechts und blieben somit „hinter den datenschutzrechtlichen Anforderungen zurück“. Dabei stehen weiterhin vor allem zwei Kritikpunkte im Vordergrund. So bemängelt Kelber, dass Versicherte bislang nicht die Möglichkeit besitzen, einzelne Dokumente gegenüber Leistungserbringern zu verbergen, und die Akte somit nur als Ganze zur Einsicht freigeben können. Dabei sei „die technische Realisierung feingranularer benutzerspezifischer Zugriffsrechte […] in der Informatik heute selbstverständlich und damit auch Stand der Technik“ so Kelber. Für die Behebung des Missstands sieht der Bescheid eine Frist bis zum 31. Dezember dieses Jahres vor. Darüber hinaus kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte die mangelnden Zugriffs- und Verwaltungsmöglichkeiten für Versicherte, die über kein mobiles Endgerät wie Smartphone oder Tablet verfügen und damit nicht selbstständig auf die Akte zugreifen können. Sie müssten laut dem Bescheid nun innerhalb eines Jahres „mittels der dezentralen Infrastruktur der Leistungserbringer oder in Geschäftsräumen der Krankenkassen“ Möglichkeiten zum Zugang zu der Akte erhalten. Gegen den Bescheid können die Kassen gerichtlich vorgehen. In den vergangenen Monaten hatten mehrere von ihnen bereits angekündigt, diesen Schritt gehen zu wollen.

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