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09.06.2022

Studie Kliniken fehlen 50.000 Intensivpflegekräfte

Düsseldorf (pag) – In der Intensivpflege der Krankenhäuser fehlen bis zu 50.000 Vollzeitkräfte. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Gesundheitssystemforschers Prof. Michael Simon.

In deutschen Krankenhäusern gab es 2020 knapp 28.000 Intensivbetten, von denen durchschnittlich 21.000 belegt waren. Die Zahl der Pflegekräfte in diesem Bereich entsprach 28.000 Vollzeitäquivalenten. Das hat Simon anhand von Daten der Krankenhausstatistik sowie des Intensivregisters ermittelt.

Nach der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sind für 21.000 Intensivbetten 50.800 Vollzeitkräfte erforderlich. Um die Untergrenzen einhalten zu können, wäre also eine Verdoppelung des gegenwärtigen Personalbestandes notwendig. Um die Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin zu erfüllen, bräuchte es sogar 78.200 Vollzeitkräfte. Daraus ergibt sich für das Jahr 2020 eine Unterbesetzung von 50.000. Um diese auszugleichen, wäre eine Verdreifachung des Personalbestandes nötig. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, lautet Simons Urteil. Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung seien „eine Gefahr für die Gesundheit der Patienten und auch für die Gesundheit des Pflegepersonals auf Intensivstationen“.

Der Experte sieht vor allem die Regierung in der Pflicht: Der Bund könne die intensivmedizinische Versorgung durch Änderungen der PpUGV, die Einführung eines von allen Krankenhäusern verbindlich anzuwendenden Verfahrens zur Personalbedarfsermittlung, eine Umgestaltung des Intensivregisters und Änderungen der Krankenhausfinanzierung verbessern. Außerdem dürfe man das Problem der Intensivstationen nicht isoliert betrachten. Viele Probleme würden auf die Intensivstationen ausgelagert, da auch die Normalstationen unterbesetzt seien. Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag machen laut Simon zwar Hoffnungen, dass die Regierung „bereit ist, ein konsequentes und wirksames System zur Sicherstellung und Überwachung einer bedarfsgerechten Personalbesetzung“ in Angriff zu nehmen. Doch das müsse konsequent und zügig umgesetzt werden.

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