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09.04.2020

Verordnung Kliniken müssen Intensivkapazitäten veröffentlichen

Berlin (pag) – Gemeinsam mit Robert Koch-Institut und Deutscher Krankenhausgesellschaft betreibt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) seit dem 17. März ein Register, in das Krankenhäuser ihre Intensivkapazitäten eintragen können. Nun wird der Eintrag verpflichtend.

Auf Basis des überarbeiteten Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Kliniken mit Intensivstationen per Rechtsverordnung dazu verpflichten, detaillierte Daten zur Verfügbarkeit von Intensivbetten in dem Intensivregister der DIVI zu veröffentlichen. Die Zahlen müssen zudem täglich aktualisiert werden. Den Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten“ veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium am 6. April. Mithilfe des Registers könnten demnach regionale Unterschiede in der Auslastung der Krankenhäuser ausgeglichen und verhindert werden, dass intensivpflichtige Patienten versterben, obwohl andernorts Betten leer stehen.
Zwar haben sich bereits vor Veröffentlichung des Entwurfs mehr als 95 Prozent der betreffenden Abteilungen ins Register eingetragen – doch Spahn drängt auf Vollständigkeit. „Wir brauchen einen genauen Überblick über belegte und freie Intensivbetten in Deutschland“, sagt der Minister.
Nur unter Beteiligung aller könne das Register einen „wirksamen Beitrag zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung beatmungs- und intensivpflichtiger Patientinnen und Patienten“ leisten, heißt es im Referentenentwurf. Zudem sei der Grad der Aktualisierung der Meldungen auf freiwilliger Basis bislang „sehr unterschiedlich“.
Kliniken, die trotz Verpflichtung keine Daten liefern, sollen mit einer zehnprozentigen Kürzung ihrer tagesbezogenen Pauschalen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz bestraft werden. Zuständig für die Kontrolle auf Einhaltung der Meldeverpflichtung sind die Länder.

Den Referentenentwurf finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/DIVI_Intensivregister-Verordnung.pdf