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11.04.2025

Neue BundesregierungKoalitionsvertrag steht, Lauterbach geht

Berlin (pag) – CDU, CSU und SPD einigen sich auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag. Wie schon im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit und Pflege verspricht Schwarz-Rot „tiefgreifende strukturelle Reformen“. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geht an die CDU, das heißt: Prof. Karl Lauterbach (SPD) muss seinen Tisch in der Mauerstraße räumen.

Die wesentlichen Punkte im Ergebnispapier finden sich auch im Koalitionsvertrag, der den Titel „Verantwortung für Deutschland“ trägt, wieder. Allerdings gibt es signifikante Unterschiede. Die noch im AG-Papier angeführte Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) findet sich nicht mehr explizit im Koalitionsvertrag. Die Beiträge sollen stabilisiert, die Einnahmen vergrößert und die Ausgaben reduziert werden, heißt es. „Für diese Aufgabe werden wir eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern einrichten.“ Diese Experten bekommen aber noch eine globalere Aufgabe: „Wir wollen, dass die Kommission die gesundheitspolitischen Vorhaben dieses Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachtet und bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen trifft und konkrete weitere Maßnahmen vorschlägt.“

In der Arzneimittelpolitik wird eine Weiterentwicklung des AMNOG angekündigt. „Dabei ermöglichen wir den Zugang zu innovativen Therapien und Arzneien und stellen gleichzeitig eine nachhaltig tragbare Finanzierung sicher.“ Pharmadialog und Pharmastrategie sollen fortgesetzt werden, die Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte nach Deutschland und Europa zurückverlagert werden.

An einem Primärarztsystem hält Schwarz-Rot fest – „bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“ und will eine „Termingarantie“ ermöglichen. Diese Aufgabe obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Gelinge das nicht, „wird der Facharztzugang im Krankenhaus ambulant für diese Patientinnen und Patienten ermöglicht“. Außerdem wird eine Honorarreform im ambulanten Bereich mit Jahrespauschalen und einer „Flexibilisierung des Quartalsbezugs“ angekündigt. Die Facharzt-Entbudgetierung in strukturschwachen Regionen soll geprüft werden.

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