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05.05.2022

Verordnungsschlag Kommission bringt europäischen Gesundheitsdatenraum auf den Weg

Brüssel (pag) – Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag für den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space) vorgestellt. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Gesundheitsdaten EU-weit kontrollieren und nutzen können. Geschaffen werden soll ein kohärenter, vertrauenswürdiger sowie effizienter Rahmen für die Nutzung der Daten für Forschung, Innovation und Politikgestaltung in der EU.

Die Kommission betont, dass dabei die hohen europäischen Datenschutzstandards uneingeschränkt eingehalten werden.

Der Raum für Gesundheitsdaten fördere einen echten Binnenmarkt für digitale Gesundheitsdienste und -produkte. Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas, spricht von einem „Fundament für einen sicheren und vertrauenswürdigen Zugang zu Gesundheitsdaten, der voll und ganz mit den Grundwerten der EU im Einklang steht”. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betont: „Der europäische Raum für Gesundheitsdaten ist ein grundlegender Umbruch im digitalen Wandel der Gesundheitsversorgung in der EU.“ Er stelle die Bürger in den Mittelpunkt und ermögliche ihnen die vollständige Kontrolle ihrer Daten mit dem Ziel, eine bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zu erreichen.

In der Mitteilung der Kommission heißt es unter anderem, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Patientenkurzakten, elektronische Verschreibungen, Bilddaten und Bildberichte, Laborergebnisse und Entlassungsberichte „in einem gemeinsamen europäischen Format erstellt und akzeptiert werden“. Unter strengen Bedingungen werden außerdem Forschende, Innovatoren, öffentliche Einrichtungen oder die Branche Zugang zu großen Mengen an Gesundheitsdaten von hoher Qualität haben, die für die Entwicklung von lebensrettenden Behandlungen, Impfstoffen oder Medizinprodukten von entscheidender Bedeutung seien und einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie widerstandsfähigere Gesundheitssysteme gewährleisteten. Für den Zugang werde eine Genehmigung von einer der in allen Mitgliedstaaten einzurichtenden Zugangsstellen für Gesundheitsdaten erforderlich sein.

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag sollte ursprünglich bereits im April vorgestellt werden. Er wird nun im Rat und im Europäischen Parlament erörtert.

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