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01.03.2018

Bundestag Kontroverse um Werbeverbot für Abtreibungen

Berlin (pag) – Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung bzw. Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Die drei Gesetzentwürfe, die die Fraktionen vorgelegt haben, hat der Bundestag am 22. Februar debattiert und zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Während der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine „Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ vorsieht, wollen Die Grünen und Die Linke den Straftatbestand aufheben. Laut dem von der Linksfraktion vorgelegten Gesetzentwurf macht sich nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches strafbar, wer „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet.
Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf Ärzten ermöglichen, umfassende sachliche Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zugänglich zu machen und potenzielle Patientinnen darauf hinzuweisen, dass sie derartige Abbrüche vornehmen. Die Gesetzesänderung sei zwingend erforderlich, um Straffreiheit für Ärzte zu gewährleisten und betroffenen Frauen Zugang zu Informationen und eine freie Arztwahl zu ermöglichen. Die Fraktion will den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches daher aufheben und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren.
Die FDP will in ihrem Gesetzentwurf den Paragrafen so ändern, dass nur noch grob anstößige Werbung unter Strafe gestellt wird. Der Straftatbestand der Werbung für einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch soll außerdem ergänzt werden. Die Fraktion weist darauf hin, dass es derzeit strafbar sei, öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften eigene oder fremde Dienste anzubieten, die einen Schwangerschaftsabbruch ermöglichen.

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