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08.08.2018

Bundesrechnungshof Krankenhausabrechnungen: Zweifelhafte Vereinbarungen

Berlin (pag) – Offenbar existieren zwischen Krankenkassen und Kliniken zweifelhafte Vereinbarungen: Wenn die Kasse die Abrechnung nicht prüfen lässt, stimmen die Krankenhäuser einer pauschalen Kürzung der Rechnungen zu. Das moniert der Bundesrechnungshof laut Medienberichten. Er hält solche Deals für rechtswidrig. Hinzu kommt, dass jede zweite Abrechnung fehlerhaft sei, wie der zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mitteilt.

Die Vereinbarungen sind ein Ausdruck dafür, dass es am ganzen Abrechnungssystem krankt, findet Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wenn 15.000 mögliche Krankheiten mittels 30.000 möglichen Behandlungsschritten in 1.200 Fallpauschalen gepresst werden, dabei noch sechs Schweregrade zu berücksichtigen sind, gibt jede Abrechnung Spielraum für Beanstandungen“, verdeutlicht er und fordert: „Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Prüfungen.“ Die Kassen „nutzen dies mittlerweile, um ihre Vorstellung einer Billigversorgung durchzusetzen“. Von Falschabrechnungen zu sprechen, sei unpassend.
Vorerst will sich der GKV-Spitzenverband mit Bewertungen zu dem Thema zurückhalten, wie er auf Anfrage mitteilt. Zurzeit erarbeite er Stellungnahmen zu den Prüfmitteilungen und lasse diese dem Bundesrechnungshof zukommen.
Das Gesundheitsministerium sieht das Bundesversicherungsamt und die Länder in der Pflicht. „Bestehende Zweifel an der Wirtschaftlichkeit oder richtigen Abrechnung von Krankenhausleistungen sind von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu prüfen“, teilt die Pressestelle mit, ,,dies gilt für bundesunmittelbare Krankenkassen, die unter der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes stehen, und für Krankenkassen, die unter Länderaufsicht stehen, gleichermaßen".
Bereits Ende Juni sagte Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen, am Rande des MDK-Kongress, „dass jede zweite geprüfte Abrechnung falsch ist“. Er und auch Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), sprechen sich für Sanktionen bei falschen Abrechnungen aus. Es sei zudem ein Treppenwitz der Geschichte, dass im Fall einer Prüfung ohne Fehlerfeststellung eine Verwaltungspauschale in Höhe von 300 Euro von den Kassen an die Kliniken zu zahlen sei.