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31.01.2022

Qualitätskontrolle Krankenhausgesellschaft fordert „gewisses Maß an Vertrauen“

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschäftigt sich mit der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, spezifisch mit Teil B, der sich mit der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) befasst. Das Gremium debattiert über einen streitigen Beschlussentwurf mit zahlreichen Dissensen.

Die Kassenvertreter möchten, dass der Medizinische Dienst (MD) die Eingruppierung aller Patienten prüfen kann. So sollen Fehlbelegungen und fehlerhafte Abrechnungen aufgedeckt werden, zum Beispiel indem eine Einrichtung nur leichte Fälle angibt, während schwere Fälle abgerechnet werden. Der unparteiische Vorsitzende Prof. Josef Hecken, merkt an, dass dies gerade bei psychiatrischen Einrichtungen im Nachhinein schwer zu überprüfen ist, da es meist keine Laborbefunde gibt. Er erhält Zustimmung von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Wie soll der MD tatsächlich kontrollieren, ob die ärztliche Entscheidung, die getroffen wurde, hinreichend klar war oder nicht“, fragt DKG-Vertreter Emmanuel Voigt.

Dr. Bernhard Egger vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) stellt klar, es gehe nicht um Einzelfälle, sondern um systematische Fehleingruppierungen. Man wolle nur prüfen, wenn es Anhaltspunkte gebe. Doch der Personalbedarf setze in der PPP-RL auf die Eingruppierung auf. „Wenn wir die Eingruppierung nicht zumindest was die systematische Richtigkeit angeht überprüfen können, dann können wir letztendlich die Angemessenheit der Menge des Personals nicht überprüfen“, sagt Egger.

Einrichtungen, die bereits vom MD kontrolliert wurden, sollen danach für 90 Tage von weiteren Kontrollen ausgeschlossen werden. Dr. Doris Pfeiffer vom GKV-SV legt Wert darauf, dass sich die Schonfrist nicht auf den ganzen Standort bezieht. Auch wenn bereits eine Einrichtung an einem Standort kontrolliert wurde, sollen danach noch weitere Einrichtungen an diesem Standort kontrolliert werden können. Sie befürchtet Personalverschiebungen. Dr. Gerald Gaß von der DKG ist empört über das „Misstrauen“ des GKV-SV und fordert ein „gewisses Maß an Vertrauen bei all der Kontrollbürokratie“.

Eine Stichprobe umfasst 20 Prozent der Behandlungsfälle je zu kontrollierenden Stichtag, mindestens jedoch 20 Fälle. Der GKV-SV möchte bis zu 100 Fälle in eine Stichprobe einschließen. Für Gaß ein „enormer Aufwand“. Es sei „nicht zumutbar“ und „hat nichts mehr mit Stichprobe zu tun“. Die DKG habe ursprünglich 30 Fälle gewollt und sei jetzt bereit, auf 50 Fälle hochzugehen – am Ende einigt man sich auf maximal 75 Fälle.

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