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16.03.2023

Lauterbach vs. Laumann Krankenhausgipfel mit Versöhnung

Berlin (pag) – Vor dem Krankenhausgipfel herrscht wieder einmal schlechte Stimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und einigen seiner Amtskollegen in den Ländern. Der Grund: Äußerungen Lauterbachs auf einer Pressekonferenz der SPD-Fraktion Nordrhein-Westfalen.

Wenn NRWs Krankenhäuser die durch eine Krankenhausreform eingeführten Bundeskriterien nicht erfüllen, würden Leistungen nicht abgerechnet werden, soll Lauterbach dort angekündigt haben. Diese Worte wurden als Warnung an Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) interpretiert. Kurz darauf geben die unionsgeführten Bundesländer NRW, Bayern und Schleswig-Holstein bekannt, dass sie ein Rechtsgutachten beim Juristen Prof. Ferdinand Wolleschläger (Universität Augsburg) in Auftrag gegeben haben, das die Reformpläne auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen soll.

Auf dem Gipfel, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft veranstaltet hat, spricht Laumann klare Worte: Wenn die Länder die Kompetenz in der Krankenhausplanung nicht behielten, „kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz im Bundesrat eine Mehrheit findet“. Lauterbach selbst rudert auf der Veranstaltung, noch bevor Laumann ins Mikrofon spricht, zurück: „Wir wollen nicht an das Planungsrecht der Länder heran.“ Die bereits eingeleiteten Reformen in NRW und in Niedersachsen „sind für uns wichtige Bausteine, auf denen wir aufbauen wollen“. Das Gutachten heißt er sogar gut. Auch Laumann glaubt weiterhin an eine konstruktive Zusammenarbeit, Lauterbachs Äußerungen bei den Düsseldorfer Genossen seien impulsiv gewesen, nimmt er den Bundesminister sogar in Schutz. Sein Appell: „Legt mal nicht immer alles so auf die Goldwaage.“

Strittige Punkte bleiben aber bestehen, zum Beispiel die Einteilung der Krankenhäuser in Level und die Definition von Leistungsgruppen. Bund und Länder sprechen sich für Öffnungsklauseln und Ausnahmeregelungen aus. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) will zwar klare Vorgaben. „Aber wir müssen bei diesen Kriterien ein sehr gewichtiges Wort mitsprechen können.“

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