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08.10.2025

KabinettsbeschlussKrankenhausreform light

Berlin (pag) – Das Kabinett stutzt die Krankenhausreform des ehemaligen Gesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach (SPD) auf ein Reförmchen zurecht. Die Länder bekommen bei der Leistungsgruppenvergabe mehr Spielraum, Qualitätskriterien können für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung für drei Jahre ausgesetzt werden, Erreichbarkeitsvorgaben werden gestrichen. Doch Lauterbachs Nachfolgerin Nina Warken (CDU) gibt den Ländern nicht ganz freie Hand.

Denn für das Aussetzen der Qualitätskriterien oder für Kooperationsmöglichkeiten „ist das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen herzustellen“, heißt es im Kabinettsentwurf – ein Unterschied zum Referentenentwurf. Auch an der von den Ländern kritisierten Zwei-Kilometer-Abstandsregelung hält die Regierung im geplanten Gesetz fest.

Ferner liefert der Entwurf eine Definition der Fachkliniken. Es müsse eine Spezialisierung nach Erkrankungen, nach Krankheitsgruppen, nach Personengruppen oder nach Leistungsspektrum vorliegen. „Dabei kann das Fachkrankenhaus auch auf mehrere der genannten Bereiche spezialisiert sein.“ Unabdingbar sei ein relevanter Versorgungsanteil in dem spezialisierten Bereich. Außerdem müsse der Standort im Landeskrankenhausplan als Fachkrankenhaus ausgewiesen werden. 
Die Reduzierung der Leistungsgruppen auf 61 statt 65 findet sich auch in der Kabinettsversion wieder. Infektiologie, spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Notfallmedizin fliegen aus dem Lauterbachschen Gerüst heraus.

Die Einführung der Vorhaltevergütung soll um ein Jahr verschoben werden. „Eine erste finanzielle Auswirkung hat die Reform ab 2028 und vollständig greift sie ab 2030“, so die Ministerin vor der Presse. Das gebe den Ländern Zeit für eine „wirkliche Auswirkungsanalyse“.

Laut Warken sei die Spezialisierung bisher so ausgestaltet gewesen, dass selbst zertifizierte Krebszentren einem Abrechnungsverbot unterliegen würden. Das will das Kabinett nicht zulassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss könne künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere als die bisher vorgesehene Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die einem partiellen Abrechnungsverbot unterliegen sollen.

Und wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, tragen Länder und Bund den 50 Milliarden Euro schweren Krankenhaustransformationsfonds. Der Bund steuere 29 Milliarden Euro bei, die Länder 21 Milliarden. Ursprünglich war vorgesehen, dass Länder und GKV den Fonds mit jeweils 25 Milliarden Euro füllen.

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