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23.01.2021

Schwangerschaftsabbruch Kristina Hänel rechtskräftig verurteilt

Frankfurt (pag) – Wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hatte das Landgericht Gießen die Ärztin Kristina Hänel 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun die eingelegte Revision verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Die Allgemeinmedizinerin habe auf ihrer Homepage nicht nur darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehme, sondern auch über das „Wie“ der angewandten Methoden und den Ablauf konkreter Maßnahmen Auskunft gegeben, teilt das Gericht zur Begründung mit. Dies sei von der im Paragraf 219a des Strafgesetzbuches neu geschaffenen Ausnahmeregelung für Ärzte und Krankenhäuser nicht gedeckt.
Im betreffenden Paragrafen heißt es, dass Ärzte lediglich „auf die Tatsache hinweisen“ dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen. Für weitergehende Informationen zu Methoden oder Ablauf müssen sie hingegen auf Angebote von Bundes- und Landesbehörden, Beratungsstellen oder Ärztekammern verweisen.

Kristina Hänel muss infolge des Beschlusses nun die vom Landgericht verhängte Strafe in Höhe von 25 Tagessätzen à 100 Euro zahlen. Via Twitter kündigte sie zudem noch am Tag des Bekanntwerdens an, die umstrittenen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch von ihrer Webseite entfernen zu wollen, „sonst wäre ich am Ende finanziell ruiniert“, so die Ärztin.
Der Fall, der seit Jahren landesweit für Diskussionen sorgt, dürfte damit jedoch nicht beendet sein. In einem weiteren Tweet kündigte Hänel an, Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Unterstützung für diesen Schritt erfährt sie unter anderem von der Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulle Schauws. Die kündigt ebenfalls über Twitter an: „Wir stehen weiter solidarisch hinter dir und allen Ärzt*innen“.

Zur Vorgeschichte: Hänel war bereits im Jahr 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht lehnte damals eine Berufung ab. Mitte 2019 verwies jedoch das Oberlandesgericht Frankfurt das Verfahren auf Grundlage der kurz zuvor neu geschaffenen Ausnahmeregelung zurück ans Landgericht. Das milderte die Strafe ab.

Die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel hat nach Ansicht des OLG Frankfurt gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen.

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