NotfallreformKritik von Kassen, Kliniken und KBV
Berlin (pag) – Mit ihrem Notfallreformgesetz kann Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Stakeholder nicht überzeugen. Anlässlich der Verbändeanhörung lassen diese kaum ein gutes Haar am Referentenentwurf.
Großer Aufreger innerhalb der Vertragsärzteschaft sind die Rund-um-die-Uhr-Fahrbereitschaft und die Rund-um-die-Uhr-Telemedizinversorgung, welche die Kassenärztlichen Vereinigungen vorhalten sollen. „Dass für all dies über das fehlende Personal hinaus auch noch Geld nötig wäre, lässt der Gesetzgeber geflissentlich außer Acht“, bemängelt Dr. Stephan Hofmeister, Vorstandsvize der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ähnlich sieht es der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der „Doppel- und Dreifachstrukturen“ kritisiert. Die Bundesvorsitzenden Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier goutieren aber: „Mit den zentralen Pfeilern der Reform – einer besseren telefonischen Verzahnung, einer digitalen Notfall-Ersteinschätzung und einer Vorfilterung am Tresen – setzt das Bundesgesundheitsministerium auf die richtigen Maßnahmen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass die (Re-)Finanzierung der Integrierten Notfallzentren (INZ) nicht geklärt sei. Kritisch sehen sie, dass mit der Notfallreform auch der Rettungsdienst reformiert werden soll. Eine Rettungsdienstreform sei zwar dringend notwendig, die Verquickung der zwei Vorhaben allerdings könnte beides aufgrund von Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern zum Scheitern bringen. „Wir schlagen stattdessen vor, bestimmte Rettungsdienstreformelemente (§§ 60, 133, 133g SGB V) im parlamentarischen Verfahren von der Notfallreform zu entkoppeln und diese im Schulterschluss mit den Ländern zeitlich parallel zur Notfallreform in einer eigenen Rettungsdienstreform auf den Weg zu bringen.“
Der GKV-Spitzenverband will eine verpflichtende Ersteinschätzung. „Eine pauschale Versorgung im INZ ohne Prüfung der Notwendigkeit widerspricht dem Ziel einer effizienten Patientensteuerung“, heißt es in der Stellungnahme. Diese Auffassung teilt übrigens die KBV.
Mit diversen Änderungsvorschlägen meldet sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) per Eckpunktepapier zu Wort. „Die Leitung der Integrierten Notfallzentren muss zwingend bei den Krankenhäusern liegen“, lautet eine der Forderungen.