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27.01.2021

Bundestagsanfrage Kryokonservierung: Warten auf die Umsetzung

Berlin (pag) – Die Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes liegt mehr als eineinhalb Jahre zurück. Trotzdem können Versicherte ihren im Zuge dessen neu eingeführten Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen noch immer nicht geltend machen. Das kritisiert die FDP in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung.

Eigentlich haben Versicherte, die sich aufgrund einer Erkrankung einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen, Anspruch auf die Kryokonservierung ihrer Ei- oder Samenzellen. Weil die benötigte Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur näheren Ausgestaltung des Verfahrens vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang jedoch nicht abschließend geprüft wurde, sähen sich die Anspruchsberechtigten „trotz bestehender Gesetzesgrundlage weiterhin mit der Notwendigkeit einer Entscheidung zwischen dem Risiko einer ungewollten Kinderlosigkeit […] und der Aufbringung hoher finanzieller Mittel konfrontiert“, kritisiert die FDP-Fraktion um Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr in ihrer Anfrage, mit der sie den aktuellen Stand der Prüfung in Erfahrung bringen will. Für die Betroffenen sei dies eine „enorme Belastung“.

Laut Antwort des BMG liegt der Beschluss des G-BA, den dieser bereits Anfang August des letzten Jahres vorgelegt, wenig später jedoch wieder zurückgezogen hatte, mittlerweile in einer überarbeiteten Fassung dem Ministerium zur Prüfung vor. Der Grund für die zwischenzeitliche Rücknahme des Beschlusses durch den G-BA war laut BMG „eine erneute Befassung mit den Fragen, welche Arztgruppen mit welcher Qualifikation Leistungen zur Kryokonservierung und den zugehörigen medizinischen Maßnahmen erbringen können und welche Leistungen beziehungsweise Qualitätssicherungsvorgaben auch durch externe Kooperationspartner erfüllt werden können“.

Wie viele Versicherte in der Zwischenzeit wegen der fehlenden Richtlinie von den Krankenkassen abgewiesen wurden, konnte das BMG nicht beziffern. Die Prüfung des G-BA-Beschlusses werde nun innerhalb der zweimonatigen Prüffrist „schnellstmöglich erfolgen“, teilt das Ministerium mit.

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