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19.01.2021

Virus-Mutationen Labore und Reisende in der Pflicht

Berlin (pag) – Mit zwei Verordnungen reagiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die Ausbreitung von Coronavirus-Mutationen. Bereits durch das Bundeskabinett abgesegnet sind neue Einreiseregelungen. Hinzu kommt die Coronavirus-Surveillanceverordnung, die am 19. Januar in Kraft tritt. Mit ihr soll die Kenntnis über die Verbreitung der Virus-Varianten verbessert werden.

Labore werden demnach verpflichtet, ihre gewonnenen Genomsequenzdaten, die Aufschluss über Virusvarianten geben, an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Einrichtungen, die nur die Diagnostik vornehmen, können ihre Daten an Speziallabore schicken und bekommen dafür die Versandkosten erstattet. Der Anteil der einzusendenden positiven Proben ist abhängig von der bundesweiten Anzahl der Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche. „Übersteigt diese Zahl 70.000, so können fünf Prozent der positiv getesteten Proben zur Sequenzierung eingesendet werden. Bei einer niedrigeren Zahl an Neuinfektionen erhöht sich dieser Anteil auf zehn Prozent“, teilt das BMG mit. Die Labore erhalten pro sequenzierte und übermittelte Dateninformation 220 Euro. Für Labore, die diagnostizieren und sequenzieren, ist dieser Anspruch – je nach der Infektionszahl der vergangenen Kalenderwoche – auf fünf oder zehn Prozent der in der Einrichtung positiv auf Corona getesteten Proben beschränkt.
„Die Analyse des Coronavirus wird damit fester Bestandteil der Pandemieüberwachung“, sagt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu dieser Verordnung. Die Mutationen, die in Großbritannien und Südafrika entdeckt wurden, hätten eine höhere Ansteckungsgefahr. „Mehr Ansteckungen heißt mehr Schwer- und Schwerstkranke“, betont Spahn.
Die neue Einreiseregelungen sehen vor, dass Menschen aus besonders betroffenen Risikogebieten schon vor Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Wer aus sonstigen Risikogebieten einreist, ist verpflichtet, spätestens 48 Stunden nach Einreise eine Nicht-Infektion vorzuweisen.