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16.06.2020

Corona-Maßnahmen Laborkosten und Bettenpauschale werden angepasst

Berlin (pag) – Die Corona-Maßnahmen im Gesundheitswesen werden feinjustiert – insbesondere Testkosten und die Bettenpauschale für Krankenhäuser. Unumstritten sind die Anpassungen nicht.

Gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Absenkung der Kosten für PCR-Tests auf Corona beschlossen: Statt 59 Euro weist der Einheitliche Bewertungsmaßstab ab 1. Juli nur noch 39,40 Euro für die PCR-Tests auf Corona aus. Als „willkürlich und sachfremd“ kritisiert der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) den Beschluss. Vorstandsmitglied Evangelos Kotsopoulos sieht die hohen Testkapazitäten in Gefahr. Mit dem Beschluss werde „bewusst ein inakzeptables Versorgungsrisiko in Kauf genommen“. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied im GKV-Spitzenverband, hebt dagegen hervor, dass der neue Preis das Anliegen der Politik unterstütze, „die Strategie der Massentestungen gezielt auszubauen“. Durch den Beschluss sei künftig mit Einsparungen von knapp 20 Millionen Euro pro Woche zu rechnen.
Zuvor hat ein Schiedstellenverfahren das Zusatzentgelt festgelegt, dass Krankenhäuser für Coronatests an Menschen ohne Symptome erhalten. Für Patienten, die vom 14. Mai bis 15. Juni aufgenommen wurden, beträgt es 63 Euro. Ab Mitte Juni sinkt das Entgelt auf 52 Euro. „Wir wollen, dass die steigenden Testzahlen zu Preissenkungen und Ressourcenschonungen für das Gesundheitswesen führen“, sagt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Der GKV-Spitzenverband ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Laut Medienberichten befürchtet er fast eine Milliarde Mehrausgaben in diesem Jahr.
Stichwort Bettenpauchale: Bisher erhalten die Kliniken 560 Euro für jedes freigehaltene Bett. In einem Verordnungsentwurf sieht das Bundesgesundheitsmisterium jetzt ein Fünf-Kategorien-Modell vor. Ausgehend von der durchschnittlichen Schwere der Fälle und der durchschnittlichen Verweildauer der behandelten Patienten wird für die Kliniken eine Pauschale in Höhe von 360 Euro, 460 Euro, 560 Euro, 660 Euro oder 760 Euro für die Ausgleichszahlungen zugrunde gelegt.