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06.06.2018

Bundesregierung Länder investieren weniger in Kliniken

Berlin (pag) – Die Bundesländer haben ihre Investitionsfördermittel für Krankenhäuser seit 1991 drastisch reduziert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/2006) der Grünen-Fraktion hervor. In allen Bundesländern seien die Investitionen nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) seit 1991 prozentual zweistellig zurückgegangen.

Laut einer Statistik der DKG liegt der Wert der Fördermittel 2015 nur noch bei 50,3 Prozent der Investitionsmittel des Jahres 1991. Am höchsten sei der Rückgang in Sachsen-Anhalt gewesen, dort habe sich die Investitionsförderung in dem genannten Zeitraum um 85,2 Prozent verringert. Ähnlich hohe Rückgänge verzeichnet die DKG auch in Berlin (minus 80,2 Prozent) und Thüringen (minus 74,5 Prozent). Vergleichsweise am besten schneiden Schleswig-Holstein mit minus 10,4 Prozent, Baden-Württemberg mit minus 11,9 Prozent und Hessen mit minus 12,6 Prozent ab. Die Bundesregierung verweist auch auf Berechnungen der DKG, wonach die Investitionsquote für Krankenhäuser gemessen an den bereinigten Kosten der Häuser von 9,7 Prozent im Jahr 1991 auf 3,3 Prozent 2015 gesunken sei. Wie eine Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von 2015 ergeben habe, schätzen sich 62,8 Prozent der befragten Krankenhäuser als „schwach investitionsfähig“ ein, zwölf Prozent als „nicht investitionsfähig“ und 25,2 Prozent als „ausreichend investitionsfähig“.

„dauerhafte Herausforderung für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung"

Die unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Länder stelle eine „dauerhafte Herausforderung für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung dar“, konstatiert die Bundesregierung in einer Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage (Drucksache 19/2017) der Bundestags-Grünen zur „Umsetzung einer besseren Finanzierung der Pflege im Krankenhaus“. Unter anderem zeigt sich die Regierung skeptisch, ob eine Nachweispflicht für die Krankenhäuser sinnvoll sei, mit der sichergestellt werden soll, dass die Pflegepersonalmittel auch in der Pflege ankommen. Das bedeute zusätzlichen bürokratischen Aufwand und trage dem Bedarf für einen flexiblen Mitteleinsatz nicht hinreichend Rechnung.
Laut dem Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege ist eine solche Nachweispflicht jedoch vorgesehen. Hintergrund ist, dass ab 2020 die Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen herauszugenommen und gesondert vergütet werden sollen. Dazu sollen krankenhausindividuelle Pflegepersonalausstattungen vereinbart werden, für die die Kliniken die Kosten nachweisen müssen. „Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurück zu zahlen“, heißt es in den vom Minister kürzlich vorgestellten Eckpunkten.

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