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02.12.2019

Diagnosekodierung Länder lehnen Manipulationsbremse ab

Berlin (pag) – Der Bundesrat wehrt sich gegen das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz. Zwar befürworten die Länder grundsätzlich den Entwurf der Regierung. Die Manipulationsbremse für Diagnosekodierungen lehnen sie in ihrer jetzigen Form allerdings ab.

„Wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr“, erläutert das Bundesgesundheitsministerium. Die Länderkammer spricht sich zwar auch für eine Verhinderung von Manipulationen aus, meint aber: „Die geplante Regelung schießt jedoch weit über das eigentliche Ziel hinaus.“ Denn dadurch gelte eine „Kollektivstrafe.“ Außerdem seien die bisher getroffenen Regelungen im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz erfolgreich. Dagegen werben der BKK Dachverband, der Verband der Ersatzkassen und die Interessengemeinschaft der Innungskrankenkassen für ein Festhalten an der Manipulationsbremse und den anderen Inhalten der Reform des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) – wie die Stärkung der Aufsichtsrechte des Bundesversicherungsamtes (BVA). Das sieht der Bundesrat anders. Er hält ein Stimmrecht des BVA bei den Tagungen der Aufsichtsbehörden für „nicht sachgerecht“.
Das Gesetz ist laut Bundesgesundheitsministerium nicht zustimmungspflichtig. Der Entwurf soll voraussichtlich in erster Lesung am 12. oder 13. Dezember im Bundestag behandelt werden, am 18. Dezember folgt nach derzeitigem Stand im Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung.
Lob findet das Gesetz bei der Monopolkommission. Sie fordert allerdings einen Ausgleichsmechanismus, um die Häufigkeit von Neuerkrankungen bzw. Morbiditätsverschlechterungen (Inzidenzrate) einer Kasse zu korrigieren: Kassen bekommen höhere Zuweisungen, wenn sich der Gesundheitszustand ihrer Versicherten überdurchschnittlich positiv entwickelt, so der Vorschlag. Die Monopolkommission moniert außerdem, dass der Gesetzgeber bestimmt, welche Vorsorgeleistungen durch den RSA gefördert werden. Das führe nicht zur Stärkung des Wettbewerbs. Notwendig sei deswegen eine Prüfung zur wettbewerblichen Weiterentwicklung des RSA.