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06.05.2022

Umstrittenes Gesetz Lauterbach: Sektorale Impfpflicht bleibt

Berlin (pag) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält an einem umstrittenen Gesetz fest. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht nicht zur Disposition“, betont er am Rande einer Pressekonferenz. Im Vorfeld setzt sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Expertenanhörung mit der Maßnahme auseinander.

Nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht im Bundestag fordern die Fraktionen von CDU/CSU und AfD in eigenen Anträgen die Überprüfung beziehungsweise Abschaffung der sektoralen Impfpflicht.

Die durchschnittliche Impfquote in Kliniken liegt bei 95 Prozent, erklärt die Deutsche Krankenhausgesellschaft anlässlich der öffentlichen Anhörung. Die Krankenhäuser hätten dennoch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stets unterstützt, allerdings unter der Maßgabe, dass eine allgemeine Impfpflicht zwingend folgen werde. Mit der gescheiterten Gesetzesinitiative für eine wenigstens altersbezogene Impfpflicht sei diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Den Beschäftigten in den Krankenhäusern sei nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet würden, während die von ihnen betreuten Patienten von den Regelungen nicht erfasst seien. Daher sollte die sektorale Impfpflicht sofort ausgesetzt werden.

Ähnlich argumentiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. Mit der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht gehöre die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. Der Verband habe immer deutlich gemacht, dass ein wirksamer Schutz vulnerabler Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erst dann sichergestellt werden könne, wenn alle Kontaktpersonen über einen wirksamen Impfschutz verfügten. Die allgemeine Impfpflicht wäre daher als zweiter Schritt eine essenzielle Folge gewesen. Minister Lauterbach negiert diesen Zusammenhang. Er meint, die sektorale Impfpflicht verlaufe „geräuschloser“, als Kritiker gedacht hätten und „wird gut angenommen“.

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