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16.06.2016

Gruppennützige Forschung Lauterbach will vermitteln

Berlin (pag) – In der Diskussion darüber, ob gruppennützige Forschung an Demenzkranken künftig erlaubt sein soll, legt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, einen Kompromissvorschlag vor. Die Forschung solle ermöglicht werden, aber nur unter strengen Bedingungen, sagt er am 14. Juni in einem Hintergrundgespräch vor Journalisten.

Lauterbach spricht sich deutlich gegen ein Komplettverbot der gruppennützigen Forschung an Demenzkranken aus. „Das würde Menschen, die erkrankt sind und daran teilnehmen wollen, bevormunden“, sagt der Gesundheitspolitiker. Außerdem sei Fortschritt ohne eine solche Forschung kaum möglich. Er plädiert daher für die Teilnahme an gruppennütziger Forschung unter strengen Bedingungen. „Wir müssen jeden Fall des Missbrauchs ausschließen“, betont er.

Konkret tritt Lauterbach dafür ein, dass sich Menschen vor beziehungsweise im Frühstadium einer Demenzerkrankung ausdrücklich dafür entscheiden können. Dazu müssten sie verpflichtend von einem Arzt über den Unterschied zwischen individual- und gruppennütziger Forschung – also Forschung, von der sie nicht selbst profitieren – aufgeklärt werden. Die Kosten für das Gespräch sollen die Krankenkassen tragen. Anders als von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgeschlagen, soll das Einverständnis zur Teilnahme nicht in einer Patientenverfügung, sondern in einem gesonderten Dokument als Anhang beispielsweise zur Vorsorgevollmacht festgehalten werden. „Die Patientenverfügung genießt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung“, sagt er Gesundheitspolitiker. „Sie soll nicht überfrachtet werden.“ Liege kein solches Dokument vor, dürfe der Patient nicht an derartigen Studien teilnehmen.

Seine Argumente will der SPD-Politiker in einem fünfseitigen Brief seinen Fraktionskollegen darlegen. Er hoffe damit „eine Brücke zu bauen“ zwischen denjenigen, die die Forschung ganz verbieten wollen, und denjenigen, die eine Erlaubnis befürworten. 

Die Regelung zur Teilnahme an gruppennütziger Forschung ist im Gesetzentwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (4. AMG-Änderungsgesetz) enthalten. Das Gesetz soll in der ersten Juliwoche in den Fraktionen diskutiert und noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Für die SPD bestehe kein Fraktionszwang, so Lauterbach.