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18.07.2024

GesetzgebungLauterbachs Offensive: Vier auf einen Streich

Berlin (pag) – Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach treibt seine Aufholjagd im Gesundheitswesen weiter: Das Kabinett hat vier Gesetzesentwürfe beschlossen. Bei der nächsten Sitzung am 21. August sollen schon die nächsten Vorhaben grünes Licht erhalten. Der SPD-Politiker verspricht: „Wir werden bis zum Schluss dieser Legislaturperiode immer wieder Gesetze bringen.“

Bislang hat sein Ressort 15 Gesetze auf die Schiene gesetzt, mindestens ebenso viele sollen noch folgen, verspricht Lauterbach. Aktuell hat das Kabinett die Entwürfe des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG), des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, die Änderung am Transplantationsgesetz zur Überkreuzspende sowie die Reform der Notfallversorgung durchgewunken. Diese sollen zum Jahreswechsel in Kraft treten und ab Anfang 2025 ihre Wirkung entfalten. Das plant Lauterbach auch für die Apothekenreform, das Gesundes-Herz-Gesetz, die Krankenhausreform sowie das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz.

Von den vier Initiativen, die das Kabinett aktuell beschlossen hat, sorgt die Änderung am Transplantationsgesetz für den wenigsten Zoff: Nierenspenden sollen künftig auch zwischen zwei Partnern „überkreuz“ möglich sein, bei medizinisch inkompatiblen Organspende-Paaren.

Kontrovers ist dagegen die geplante Notfallreform. Diese sieht unter anderem „Akutleitstellen“ vor. Dort vermitteln 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche, Ärzte über die 116117 telefonisch oder per Video. Die Bewertung der Behandlungsdringlichkeit basiert auf standardisierten Ersteinschätzungsverfahren. Die Nummern 116117 und 112 werden zusammengelegt, sodass Daten „medienbruchfrei“ übermittelt werden können. Außerdem werden Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend etabliert. Als Anlaufstelle für die Erstversorgung existieren sie in oder an einer Klinik. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hält diese Pläne für nicht umsetzbar. Vor der Presse erinnert der Minister an den Status von Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts. „Wir haben diese teuren und bewährten Körperschaften, damit wir auch unsere Gesetze verlässlich umgesetzt sehen.“

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