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04.08.2022

Corona-Regeln Maskenpflicht in Innenräumen vor Comeback
 

Berlin (pag) – Verschärft sich die Corona-Situation im Herbst und Winter, können die Länder wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen. Das sieht ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesjustizministeriums (BMJ) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor.
 

„Ab 1. Oktober können die Länder die Maskenpflicht in den Innenräumen nutzen“, kündigt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) an. Die neuen Regelungen sollen bis zum 7. April 2023 gelten. Ausgenommen von der Maskenpflicht in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport seien allerdings Getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Menschen. Lockdowns, Ausgangssperren sowie Schulschließungen soll es nicht geben. Allerdings können die Länder auch dort eine Maskenpflicht für Kinder ab der fünften Klasse anordnen. Droht in einem Land oder einer Region eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems kann die Maskenpflicht nach Beschluss des Landesparlaments auch bei Freiluft-Veranstaltungen angewandt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch Hygienekonzepte seien dann wieder möglich, ebenso wie Obergrenzen bei öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen.

Bundesweit gelte die Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen, ebenso wie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dort komme außerdem eine Testpflicht hinzu. In Verantwortung der Länder bleibe die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.

BMG und BMJ wollen ihren Vorschlag noch im August durchs Bundeskabinett bringen und im Anschluss in das bereits laufende Verfahren zum „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ einpflegen. Die noch geltenden Corona-Maßnahmen laufen zum 30. September aus.

Der Union im Bundestag fehlen Aussagen zur sektoralen Impfpflicht, einem Impfregister oder zur Quarantäne. „Die Länder werden zudem weiterhin darüber im Unklaren gelassen, unter welchen Voraussetzungen sie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen können“, kritisiert Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion.