Krankenhausreform MB und AOK halten an Sicherstellungszuschlägen fest
Berlin (pag) – In der Diskussion um die Krankenhausreform demonstrieren der AOK-Bundesverband und der Marburger Bund (MB) nach einem fachpolitischen Spitzengespräch punktuelle Einigkeit. In Fragen des Vorhaltebudgets, der Sicherstellungszuschlaege, einer Auswirkungsanalyse und der Entbürokratisierung liegen beide auf einer Wellenlänge.
Das Vorhaltebudget müsse unabhängig von der Zahl der erbrachten Fälle ermittelt werden, um ökonomische Fehlanreize zu vermeiden, befinden beide Seiten. Laut AOK-Vorschlag soll sich die Höhe an der bedarfsbezogenen Zuweisung der Leistungsgruppen orientieren und somit den tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung widerspiegeln. „Eine Vorhaltekostenfinanzierung stabilisiert die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und verhindert ökonomische Fehlanreize bei der Leistungserbringung“, meint Dr. Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbands. Für den Marburger Bund ist entscheidend, dass durch die Vorhaltekostenfinanzierung alle patientennahen Personalkosten abgedeckt sind.
Die Sicherstellungszuschläge seien weiterhin unabhängig vom Vergütungssystem zu gewähren und dürften nicht Teil des Vorhaltebudgets werden, wünschen sich AOK und Ärztegewerkschaft. „Da die Umstellung der Krankenhausfinanzierung nach derzeitiger Planung noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird, ist dafür zu sorgen, dass in der Zwischenzeit keine versorgungsrelevanten Strukturen abgebaut werden“, sagt MB-Chefin Dr. Susanne Johna. Krankenkassenverband und Gewerkschaft machen sich darüber hinaus für eine Auswirkungsanalyse begleitend zum Reformprozess stark.
Weitere Einigkeit besteht darin, dass die Entbürokratisierung einen größeren Stellenwert bekommen müsse. AOK-Bundesverband und Marburger Bund wollen gemeinsam erörtern, welche Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können.
Dissens herrscht bei der Zukunft der DRGs: Der MB fordert eine komplette Abkehr, der AOK-Bundesverband lehnt das ab: Im Zusammenspiel mit der geplanten Vorhaltefinanzierung würden die Krankenhäuser zukünftig besser in der Lage sein, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.