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17.05.2019

Behandlungsfehler MDK will Patientensicherheit stärken

Berlin (pag) – In jedem vierten geprüften Fall hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2018 einen Behandlungsfehler bestätigt, wie aus einer aktuellen Statistik hervorgeht. Gefordert werden Patientensicherheitsbeauftragte sowie eine nationale Strategie zur Fehlervermeidung.

Die Bandscheiben-Operation wird an falscher Stelle durchgeführt, sodass ein zweiter Eingriff notwendig wird. Eine Frau geht mit Bauchschmerzen zum Arzt und dieser übersieht eine Eileiterschwangerschaft – nur zwei Beispiele für gravierende Behandlungsfehler, stellt Prof. Astrid Zobel, leitende Ärztin des MDK Bayern, dar.

14.133 fachärztliche Gutachten habe der MDK im vergangenen Jahr erstellt. Dass bei jedem vierten geprüften Fall einen Behandlungsfehler entdeckt wurde, zeige laut Dr. Stefan Gronemeyer, leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), nur einen kleinen Ausschnitt: „Wissenschaftliche Studien gehen davon aus, dass auf jeden festgestellten Behandlungsfehler etwa 30 unentdeckte Fälle kommen. Die Dunkelziffer ist hoch“, erklärt er. Der Mediziner kritisiert, dass Deutschland „noch weit entfernt von einer nachweisbaren Reduzierung vermeidbarer unerwünschter Ereignisse bzw. Fehler in der Medizin“ sei. Jahr für Jahr würde über die gleichen, zum Teil schwerwiegenden Schadenereignisse berichtet: „Dazu gehören Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen“. Wichtig sei, über solche sogenannten „Never Events“ zu berichten, um diese künftig systematisch zu vermeiden. Gronemeyer regt die Schaffung einer nationalen Never-Event-Liste und den Einsatz von Patientensicherheitsbeauftragten an. „Sicherheitskultur ist auch Berichtskultur“, sagt er.

Ebenfalls äußert sich Gronemeyer zum Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes: „Hier darf nicht über das Ziel hinausgeschossen werden“, erklärt er. Der Referentenentwurf gehe „bei den Organisationsfragen deutlich weiter, als wir uns das erwartet hatten“. Vor allem die vorgesehenen Regelungen zur Besetzung der Verwaltungsräte der Dienste würden Fragen aufwerfen, wie die „massive Zurückdrängung der gewählten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter“.

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