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14.10.2021

Behandlungsfehler MDS fordert Meldesystem

Berlin (pag) – Ein verpflichtendes Meldesystem für Behandlungsfehler: Das fordert der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) angesichts seiner Behandlungsfehlerstatistik 2020. Demnach lägen Gutachten zu rund 14.000 Vorwürfen vor. In rund 4.100 davon könne ein Fehler nachgewiesen werden, in 3.550 Fällen sei ein Schaden für den Betroffenen entstanden, in 2.826 liege die Kausalität zwischen Fehler und Schaden vor.

Eine Frau mit Knoten in der Brust muss sich einer Chemotherapie unterziehen. Allerdings liegt bei ihr keine maligne Erkrankung vor, ihre Daten wurden vertauscht. Ein Mann mit Cochlea-Implantaten wird in die MRT-Röhre geschoben. Der dortige Magnet sorgt dafür, dass sich die Hörprothesen verschieben. Der Betroffene muss operiert werden. Das sind zwei sehr drastische Fälle, die Prof. Astrid Zobel, Leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst in Bayern, während der Präsentation der Behandlungsfehlerstatistik 2020 schildert. Die Gesamtzahl der vorgeworfenen Fälle ist leicht rückläufig: 2020 sind es 14.042 Fälle, im Jahr davor 14.553. Zobel und MDS-Geschäftsführer Dr. Stefan Gronemeyer betonen aber, dass die Dunkelziffer höher liege, im Krankenhausbereich um den „Faktor 30“, so Gronemeyer.

„Bei etwa einem Viertel der Fälle hat es Dauerschäden gegeben“, teilt Zobel mit. Lebensrettende Maßnahmen mussten laut der MDS-Behandlungsfehler-Begutachtung 32-mal ergriffen werden, 82 Menschen sind gestorben.
Zobel erwähnt, dass die meisten Vorwürfe, zwei Drittel, die stationäre Behandlung betreffen, ein Drittel entfalle auf den niedergelassenen Sektor. Die meisten Fälle werden bei Hüftgelenkverschleiß, Kniegelenkverschleiß und Karies genannt. Fast ein Drittel der Vorwürfe (30,9 Prozent) bezieht sich dann auch auf die Orthopädie und Unfallchirurgie.

Gronemeyer fordert von der neuen Regierung einen „gesetzlichen Rahmen“. Er kann sich ein verpflichtendes Meldesystem für schwerwiegende, vermeidbare Fehler („Never Events“) vorstellen. „Gleichzeitig muss die vertrauliche und angstfreie Umsetzung durch die Beschäftigten im Gesundheitswesen garantiert werden“, betont er.

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