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04.05.2023

Antrag Mehr verfügbare Organe durch Überkreuz-Lebendspende

Berlin (pag) – Der Gesundheitsausschuss des Bundestags beschäftigt sich (NUR OPG: am 26. April) mit der Überkreuz-Nierenlebendspende. Diese kann aus Sicht der Sachverständigen die Zahl der verfügbaren Spenderorgane erhöhen, allerdings gebe es auch gesundheitliche Risiken.

Derzeit warten 11.000 Patienten auf eine Spenderniere, berichtet der Nephrologe Prof. Klemens Budde von der Berliner Charité. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes schränkt die erforderliche persönliche Verbundenheit die Lebendspende erheblich ein. In rund 40 Prozent der Fälle sei die Spender- und Empfängerkonstellation nicht kompatibel. Budde plädiert daher dafür, auch Nieren von gesunden Verwandten und Bekannten für Transplantationen heranzuziehen. Finde sich dort kein geeigneter Spender, könne eine Überkreuz-Lebendspende eine Alternative darstellen. Wenn ein Patient einen spendenwilligen Angehörigen hat, der aber nicht mit ihm kompatibel ist, wird ein anderes Paar in derselben Situation gesucht. Sind die biologischen Voraussetzungen gegeben, können die Organe „über Kreuz“ an den Patienten des jeweils anderen Paares gespendet werden. Solche Eingriffe würden seit geraumer Zeit in vielen europäischen Ländern genutzt und seien gesetzlich geregelt.

Die Überkreuz-Lebendspende ist mit gesundheitlichen Risiken für Spender und Empfänger verbunden, mahnt Ralf Zietz von der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende. Die Hälfte der Spender sei nach der Spende selbst nierenkrank, manche litten zudem längerfristig unter dem Fatigue-Syndrom. Risiken und mögliche Folgen der Nierenlebendspende erlauben seiner Ansicht nach keine Ausweitung der Spende. Das sieht der Jurist Prof. Thomas Gutmann von der Universität Münster anders: Aus rechtlicher Sicht spreche nichts dagegen, die aktuelle Beschränkung des Spenderkreises nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 Transplantationsgesetz zu streichen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass eine Streichung des Paragrafen das Risiko des Organhandels erhöhen würde.

Die Anhörung der Sachverständigen geht zurück auf einen Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag (20/4565). Die Abgeordneten fordern, die Cross-over-Lebendspenden zu erlauben und damit die Überlebenschancen von Dialysepatienten zu verbessern.

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