BundesregierungMFG passiert Kabinett
Berlin (opg) – Das Kabinett hat am 27. März den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) verabschiedet. Der Forschungsstandort Deutschland soll durch das Gesetz wettbewerbsfähiger werden, sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach anschließend vor der Presse. „Ziel ist es, das wir in Europa nicht nur der stärkste Standort bleiben, sondern diesen ausbauen.“ Auch zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz I (GVSG) äußert er sich.
Das GVSG sei ein wichtiges Gesetz für die hausärztliche Versorgung. Denn: Schon jetzt gebe es viel zu wenige Hausätzte, deren Zahl werde in den nächsten 10 bis 15 Jahren weiter zurückgehen. „Wir werden in vielen Bereichen Deutschlands keine ausreichende hausärztliche Versorgung mehr haben“, warnt Lauterbach. Das Gesetz sieht unter anderem mehr Studienplätze für Medizin vor, außerdem soll die hausärztliche Tätigkeit attraktiver gemacht werden. Lauterbach will das Gesetz auch als Signal verstanden wissen, dass die ambulante Versorgung „mindestens genauso wichtig wie die Krankenhausversorgung oder die Digitalisierung“ sei. Die Kritik von Kassenseite, dass es sich dabei vor allem um ein Ausgabensteigerungsgesetz zulasten der GKV handele, kontert er zynisch: „Wenn wir in ein paar Jahren keine Hausärzte mehr haben, dann sinken die Kosten.“ Das könne aber nicht die Antwort sein, „ich kann hier nicht das System kaputtsparen.“
Ob das Homöopathie-Verbot noch ins Gesetz aufgenommen wird, soll nach Aussage des Ministers im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. Er prophezeit für dieses „wichtige und komplizierte Gesetz“ breiten Diskussionsbedarf in der Ampel. „Das wird kein einfacher Weg.“
Das MFG sieht weiterhin vertrauliche Erstattungsbeträge vor. Aus der Bundes-Ethik-Kommission ist eine „unabhängige spezialisierte Ethik-Kommission für besonders komplexe oder eilige Verfahren“ geworden. Während die Ethik-Kommissionen der Länder sich auf bestimmte Verfahrenstypen spezialisieren, erhält der Arbeitskreis medizinischer Ethik-Kommissionen eine Richtlinienbefugnis. Das Gesetz soll für schnelle, verlässliche und unbürokratische Verfahren sorgen. Lauterbach zufolge dauert künftig die Prüfung einer deutschlandweiten Studie in der Regel nur noch 26 Tage. Davon werde auch die akademische Forschung profitieren. „Wir wollen, dass unsere klinische Forschung so gut wird, wie unsere Grundlagenforschung schon jetzt ist.“