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15.04.2024

Offener BriefMFG: Warnung vor vertraulichen Erstattungsbeträgen

Berlin (pag) – Die vertraulichen Erstattungsbeträge werden auch nach dem Kabinettsbeschluss zum Medizinforschungsgesetz (MFG) kontrovers diskutiert. Alle Krankenkassenverbände sowie der Gemeinsame Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen warnen in einem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses vor diesem Instrument.
 

„Angesichts der […] erheblichen bürokratischen Aufwände und der immensen ökonomischen Risiken, die letztlich von den Versicherten übernommen werden müssten, bitten wir Sie, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen“, heißt es in dem Brief. Nicht korrigierte Listenpreise führten zu fehlenden Preisvergleichsmöglichkeiten, befürchten die Unterzeichner. Damit würden „überhöhte Schaufensterpreise Anker für den Markteinstieg von Nachfolgeprodukten“. Außerdem würden die Jahrestherapiekosten der zweckmäßigen Vergleichstherapien auf Basis der öffentlich verfügbaren Listenpreise kalkuliert und damit regelhaft zu hoch abgebildet. Und Ärzte und Apotheker könnten bei geheimen Preisen dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht nachkommen. Ein Mehr an Bürokratie befürchten die Unterzeichner durch ein „Rückforderungsmanagement für die Differenzbeträge zwischen dem Abgabepreis und dem vertraulichen Erstattungsbetrag“. Sie gehen von einer hohen Anzahl an Abrechnungsvorgängen aus.

Generell sehen sie keine Notwendigkeit für vertrauliche Erstattungsbeträge. „Deutschland liegt bei der Schnelligkeit zur Marktverfügbarkeit von neuen Arzneimitteln auf Rang 1“, heißt es in dem Schreiben. „Stattdessen ist absehbar, dass sich aufgrund des erhöhten Preisniveaus in anderen europäischen Ländern die Versorgung mit neuen Arzneimitteln dort noch weiter verschlechtern wird.“ Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) argumentiert ähnlich. „Die geplante Geheimregelung dient ausschließlich dem Interesse der Pharmakonzerne, um außerhalb Deutschlands einen Preisvorteil zu bekommen“, glaubt sein Direktor Florian Reuther. Er fordert: „Diese ganze Geheimregelung kann und muss ersatzlos wegfallen.“ Darüber würde der Verband Forschender Arzneimittelhersteller wahrscheinlich keine großen Tränen vergießen. Sein Präsident Han Steutel hält die geplante Regelung lediglich „geeignet für Einzelfälle, aber nicht als Schlüssel für verlässliche Erstattungsbedingungen“. 

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