LSG-Richter Mischpreisbildung derzeit alternativlos
Berlin (pag) – Die Mischpreisproblematik hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin/Brandenburg nicht erfunden, sagt Richter Axel Hutschenreuther auf der Pharma-Tagung vom Handelsblatt. Man habe vielmehr den Finger in eine bestehende Wunde gelegt, andere Akteure müssten nun handeln.
Mit seinem Urteil zur Mischpreisbildung hat das Gericht im vergangenen Jahr für Aufregung gesorgt. In einer Eilentscheidung habe es diese Preisbildungsmechanik für neue Arzneimittel zunächst für rechtswidrig erklärt, davon sei man später allerdings etwas zurückgerudert, räumt der LSG-Richter ein. In den tragenden Gründen habe sich das Gericht vor allem auf die mangelnde Begründung der Schiedsstelle für den von ihr festgesetzten Erstattungsbetrag konzentriert. Dieser habe „frei gegriffen“ gewirkt, kritisiert Hutschenreuther.
Nach Auffassung des Juristen gibt es für den Mischpreis derzeit offenbar keine rechtliche Alternative, dennoch müsse eine neue Lösung gefunden werden. Eine Variante, die er nennt: Der Gesetzgeber könnte etwa die Methode der Mischpreisbildung „auf zwei Beine stellen und sagen: ’Ja, das dürft ihr‘“. Damit seien sämtliche Probleme, die das Gericht gesehen hat, vom Tisch.
Mittlerweile steht fest, dass sich das Bundessozialgericht Mitte dieses Jahres mit dem Thema beschäftigen wird. Unklar ist derzeit aber noch, ob sich das Gericht ausschließlich damit auseinandersetzen wird, ob und wie die Schiedsstelle ihre Entscheidungen begründen muss, oder ob es sich auch zur grundsätzlichen Preisbildungsproblematik äußern wird. Hutschenreuther geht davon aus, dass das Gericht auch zu letzterem „seine Botschaft“ verkünden will.
In seinem Vortrag appelliert er an die anwesenden Industrievertreter, sich bei den Preisverhandlungen beweglich und flexibel zu zeigen, da Konsens die verfahrenstechnisch „einfachste Möglichkeit“ sei. Er formuliert diesen Ratschlag insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Schiedsstelle seiner Einschätzung zufolge „offenbar keine große Akzeptanz“ besitze. Darüber hinaus mahnt er eine einvernehmliche Besetzung des Gremiums an. Zuletzt wurde der Vorsitzende der Schiedsstelle per Losverfahren bestimmt.