GKV-Finanzstabilisierungsgesetz„Mit der Brechstange“: BMG bestimmt Modalitäten des Kombi-Abschlags
Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt die Modalitäten des sogenannten Kombi-Abschlags per Festsetzungsbescheid fest. Die Rabattregel sieht vor, dass auf Arzneimittel, die kombiniert eingesetzt werden, ein pauschaler Abschlag von 20 Prozent auf den Herstellerabgabepreis gilt. Grundlage ist das 2022 eingeführte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Nachdem sich GKV-Spitzenverband und Pharmaverbände nicht wie gefordert bis Ende Oktober 2023 auf eine Umsetzung einigen konnten, ist nun das BMG aktiv geworden. Die Neuregelung ist seit 10. Oktober in Kraft.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) spricht in einem Pressestatement von einer Einführung „mit der Brechstange“. „Der Einsatz von Kombinationstherapien ist zur Behandlung von Erkrankungen wie Krebs oder HIV unverzichtbar. Der neue Zwangsrabatt wird Unruhe in diese sensiblen Versorgungssituationen bringen“, sagt vfa-Präsident Han Steutel. Der Abschlag sei von Anfang an eine „Fehlkonstruktion“ gewesen.
Das BMG begründet auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit: „Der gleichzeitige Einsatz von mehreren Arzneimitteln als Kombination führt dazu, dass sich die Kosten der Einzelwirkstoffe aufsummieren, auch wenn hinreichende Evidenz zum Gesamtnutzen dieser Arzneimittelkombination für die Patientinnen und Patienten zum Anteil eines Kombinationspartners am Therapieerfolg fehlt.“ Der Abschlag entfalle folglich auch, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss einen mindestens beträchtlichen Zusatznutzen der Kombination festgestellt hat. Der Abschlag sei zur Stabilisierung der finanziellen Stabilität der GKV „sachlich gerechtfertigt“.