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13.08.2020

Bundesregierung Mögliche Neuregelung der Sterbehilfe

Berlin (pag) – Die mögliche Neuregelung der Sterbehilfe betrifft nach Einschätzung der Bundesregierung einen „grundrechtssensiblen Bereich“. Sie sei in dem vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Rahmen möglich, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Die Entwicklung eines legislativen Schutzkonzeptes bedürfe einer sorgfältigen Prüfung aller vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Anforderungen. Dazu seien vertiefte Diskussionen im Parlament und innerhalb der Bundesregierung nötig.
Um einen breiten Austausch über eine eventuelle Neuregelung der Suizidhilfe zu befördern, habe das Bundesgesundheitsministerium die Erfahrungen von verschiedenen Fachgesellschaften, Verbänden, Kirchen und Sachverständigen der Palliativmedizin, Ethik, Suizidprävention und Rechtswissenschaften eingeholt.
Dem Ministerium lägen bislang 52 Stellungnahmen vor, von denen 30 initiativ übersandt worden seien. Die Sichtung der Stellungnahmen dauere noch an.

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