Direkt zu:

14.07.2018

Arzneimittelversorgung Monopolkommission empfiehlt Reformen

Bonn (pag) – Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem Hauptgutachten 2018, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Für die Arzneimittelversorgung lauten die Vorschläge, das Vergütungssystem zu reformieren und auf ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verzichten. Kritik äußert der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten.

Die Monopolkommission hält es bei der Arzneimittelversorgung für geboten, das Vergütungssystems schrittweise anzupassen. Bei Apotheken sollte der Preis für Leistungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln künftig aus einer festen, zwischen Apothekern und Krankenkassen zu verhandelnden Vergütung für Beratungsleistungen, sowie einem von der Apotheke im Wettbewerb festzulegenden Entgelt für Serviceleistungen bestimmt werden. Das Serviceentgelt würde anstelle der bisherigen Zuzahlung der Patienten abhängig von Leistungen, wie zum Beispiel eine besonders günstige Lage, kurze Wartezeiten oder Beigaben wie die Apothekenzeitung, individuell von den Apotheken erhoben und wäre der Höhe nach begrenzt. Bei der Umgestaltung sollte es den Apotheken in einem ersten Schritt gestattet werden, die Zuzahlungen gesetzlich krankenversicherter Patienten für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch die Gewährung von Rabatten zu reduzieren. „Dies wird vor allem in Ballungsräumen, in denen viele Apotheken im Wettbewerb tätig sind, zu Vergünstigungen für die Verbraucher führen, während strukturelle Verbesserungen im Vergütungssystem zugleich einen Beitrag zur Versorgung ländlicher Regionen leisten“, ist die Kommission überzeugt.
Ferner betont sie, dass das gegenwärtig diskutierte Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel für die Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum „weder hilfreich noch erforderlich“ wäre. Es verhindere, die Vorteile der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu nutzen.

Soziale Kluft reduzieren

Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten kritisiert die Vorschläge der Kommission. Gesundheitsversorgung müsse dazu beitragen, die Folgen sozialer Unterschiede abzuschwächen. Der Zugang zu guter Versorgung dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. Marktmechanismen führten jedoch immer zu einem Anstieg und nicht zu einer Reduktion der sozialen Kluft, hebt der Verein hervor. Von solchen Erwägungen sei die Monopolkommission offenbar nicht beeinflusst. „So schaffen die Wettbewerbsschützer genau die Probleme, die sie in kommenden Gutachten dann unter die Lupe nehmen können.“

Verwandte Artikel