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06.03.2025

ArzneimittelMüller zu Regulierung: Zu komplex klappt nicht

Berlin (pag) – Am 1. Juli soll die Bundesethikkommission eingerichtet werden. Das kündigt Thomas Müller vom Bundesgesundheitsministerium kürzlich auf der Tagung Pharma 2025 des Handelsblattes an. Auch zu den Themen Leitplanken, vertraulicher Erstattungsbetrag und AMNOG 2.0 bezieht er Stellung.

Seine Erfahrung zu den Leitplanken bringt Müller wie folgt auf den Punkt: „Wenn man zu komplex reguliert, erreicht man oft nicht das Angestrebte.“ Insgesamt hätten die sehr komplexen Regeln zur Steuerung und Senkung der Arzneimittelausgaben – wie Leitplanken und der Kombinationsabschlag – nicht überzeugend funktioniert und zudem „politische Antikörperreflexe“ hervorgerufen. 

Zu AMNOG 2.0 gibt der ministerielle Abteilungsleiter Arzneimittel zu Protokoll, dass er nicht daran glaube, „dass wir beim AMNOG, was die Preisfindung angeht, noch wesentlich weiterkommen“. Das Verfahren habe zwar für die Evidenz viel gebracht, in Sachen Ausgabendämpfung funktioniere es allerdings nur bescheiden. 

Stichwort vertrauliche Erstattungsbeträge: Diese habe man als Option ermöglicht, allerdings mit recht aufwendigen Rahmenbedingungen. Müller: „Da gibt es jetzt noch keine Erfahrungen, ob das überhaupt fliegt und funktioniert.“ Er geht in seinem Vortrag auf mögliche Vor- und Nachteile ein, um abschließend zu prognostizieren: „Der vertrauliche Erstattungsbetrag ruht erst einmal.“ Dies begründet er mit den zahlreichen Transaktionen, die im System mit transparenten Preisen verbunden seien, wie Rabattverträge, Festbeträge und Wirtschaftlichkeitssteuerung. Rolle man die vertraulichen Preise in die Breite aus, seien diverse Overhead- und Transaktionskosten die Folge, so dass sich die Regelung insgesamt nicht rechne.

Das Thema Arzneimittelbepreisung wird der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege in seinem nächsten Gutachten aufgreifen. Dieses wird ab dem 22. Mai auf der Website des Gremiums abrufbar sein.

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