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21.10.2022

Gesundheitsausschuss Nachbesserungen an Triage-Regelung gefordert

Berlin (pag) – Die von der Bundesregierung geplante Triage-Regelung wird von Fachverbänden bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages grundsätzlich begrüßt. Allerdings fordern die Experten einige Nachbesserungen am Gesetzentwurf, um die Reform in der Praxis handhabbar zu machen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verlangt, dass in den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden müsse, dass die geplanten Entscheidungsabläufe nur dann eingehalten werden könnten, wenn ein geordnetes Verfahren überhaupt noch möglich ist. Ärzte seien in absoluten Krisensituationen gezwungen, Zuteilungsentscheidungen schnell zu treffen, gibt die DKG zu bedenken. Zudem könne es nicht nur aufgrund einer ansteckenden Krankheit oder Pandemie zur Triage kommen.

Der Sozialverbandes VdK begrüßt, dass der Abbruch einer intensivmedizinischen Behandlung zugunsten eines Patienten mit größeren Überlebenschancen, die sogenannte Ex-Post-Triage, untersagt werden soll. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten fordern hingegen die Möglichkeit einer rechtssicheren Ex-Post-Triage, weil es andernfalls keine Zuteilungsentscheidungen in der Intensivmedizin geben würde und das Gesetz ins Leere liefe. Dem Entwurf zufolge wäre die in einer Notaufnahme oder im präklinischen Rettungsdienst unter maximalem Zeitdruck und mit einer unvollständigen Datenlage getroffene Entscheidung für eine Therapie unumkehrbar – selbst wenn sich im weiteren Verlauf der Behandlung die Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten als gering herausstellen sollte. Ein Verbot der Ex-Post-Triage würde die Ärzte erheblich verunsichern, weil die Befürchtung bestünde, dass eine einmal begonnene Intensivbehandlung nicht abgebrochen werden dürfe, argumentierten die Medizinverbände.

In der Anhörung beklagen Sachverständige, dass Menschen mit Behinderung bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs nur unzureichend berücksichtigt worden seien, obwohl die Reform auf einer Verfassungsbeschwerde Betroffener gründe.