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25.07.2025

G-BANeue GKV-Leistung für Brustkrebs-Patientinnen

Berlin (pag) – Der Einsatz von Biomarker-Tests bei Brustkrebs-Patientinnen soll künftig auch bei einem bis drei befallenen Lymphknoten Kassenleistung werden, beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Bislang werden Biomarker-Tests lediglich bei primärem Brustkrebs ohne Lymphknotenbefall von der GKV erstattet.

„Wie hoch das individuelle Risiko für eine Rückkehr von Krebszellen ist, ist maßgeblich bei der Frage: Sollte sich eine Patientin nach der Brustkrebs-OP für eine Chemotherapie entscheiden oder kann sie darauf verzichten?“, so Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA. Dabei können Tests analysieren, wie hoch die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen ist. Bei niedriger Aktivität bestimmter Gene sei das Rückfallrisiko gering und „desto eher kann die Patientin nach Abwägung ihrer persönlichen Präferenzen dann auf eine Chemotherapie verzichten“, erklärt van Treeck. 

Zudem präzisiert der G-BA die Patientinnengruppen für erstattungsfähige Biomarker-Tests. Die Krankenkasse übernimmt künftig Tests für Frauen nach der Menopause sowie für Patientinnen vor der Menopause, insofern bei ihnen als Begleittherapie die Produktion von weiblichen Geschlechtshormonen in den Eierstöcken unterdrückt wird – oder dies „sicher geplant“ sei. 

Die Erstattung des Biomarker-Tests sei begrenzt auf Patientinnen mit einem primären Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom und dem Befall von ein bis drei Lymphknoten. Der Beschluss tritt in Kraft, sobald das Bundesministerium für Gesundheit grünes Licht gibt.

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