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23.08.2018

G-BA Neue Mindestmengen in Sicht?

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereitet weitere Mindestmengen vor: Er hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Literaturrecherche beauftragt. Es geht um die chirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms sowie des Brustkrebses, außerdem Stammzelltransplantationen.


Aufgabe des Instituts ist es, den Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses zu untersuchen und darzustellen. Abgabetermin für den Stammzelltransplantationsbericht ist der 31. Mai kommenden Jahres. Die Literaturrecherche für das Lungenkarzinom muss dem G-BA bis zum 30. September 2019 vorliegen, für Brustkrebs läuft die Frist bis zum 31. Januar 2020.

Die Mindestmengenregelung wurde zum Jahresbeginn in wesentlichen Punkten geändert: Krankenhäuser müssen im Vorfeld eine Prognose abgeben, ob sie die Mindestmengen im folgenden Kalenderjahr erreichen werden. Dies ist die Voraussetzung, um Leistungen zu erbringen, welche einer Mindestmenge unterliegen. „Neu ist auch, dass sie diese Prognose den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen übermitteln müssen“, erläutert der GKV-Spitzenverband.
Der AOK-Bundesverband setzt sich vehement für neue Mindestmengen ein, im vergangenen Jahr kritisierte er viele vermeidbare Todesfälle durch „Gelegenheitschirurgie“ bei Krebs-OPs. Allein die Zahl der Todesfälle infolge von Lungenkrebs-Operationen könnte durch die Einführung einer rein rechnerisch ermittelten Mindestmenge von 108 Eingriffen pro Jahr um etwa ein Fünftel sinken – von 361 auf 287 Todesfälle pro Jahr. Das rechnet der Verband vor und verweist auf eine Analyse auf Basis der Krankenhaus-Abrechnungsdaten für den Qualitätsmonitor 2018 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, des Vereins Gesundheitsstadt Berlin und der Initiative Qualitätsmedizin.

Seit 2004 hat der G-BA Mindestmengen für insgesamt sieben Leistungen beschlossen. Stetige Begleitmusik waren dabei gerichtliche Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern.