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23.10.2020

Krankenversicherung Neue Rechengrößen für 2021 beschlossen

Berlin (pag) – Das Bundeskabinett verabschiedet die neuen Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2021. Damit werden die Beitragsbemessungsgrenzen und die Versicherungspflichtgrenze der durchschnittlichen Lohnentwicklung angepasst.

Laut der beschlossenen Verordnung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2021 von 56.250 Euro auf 58.050 Euro jährlich (4837,50 Euro/Monat). Bis zu dieser Grenze ist das Einkommen von Beschäftigten beitragspflichtig, für Einkommen, die über dieser Grenze liegen, werden dagegen keine Versicherungsbeiträge geleistet. Ebenfalls angehoben wird die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Sie steigt mit Beginn des neuen Jahres von 62.550 Euro auf 64.350 Euro.

Grundlage der Anpassungen in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung ist die Einkommensentwicklung im Jahr 2019. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales lag der Zuwachs in dieser Zeit deutschlandweit bei durchschnittlich 2,94 Prozent.