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07.11.2025

BMGNeuer Anlauf bei der Notfallreform

Berlin (pag) –Mit der Notfallreform, seit einigen Legislaturperioden Gegenstand politischer Auseinandersetzungen, wird es – mal wieder – akut. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf eingeleitet.

„Ziel ist es, durch eine Vernetzung die Notaufnahmen und den Rettungsdienst zu entlasten und Patientinnen und Patienten, die ambulant behandelt werden können, jederzeit in eine geeignete Versorgungsstruktur zu steuern“, heißt es im Referentenentwurf, welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Das BMG rechnet darin mit einer finanziellen Entlastung von mindestens 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. „Berücksichtigt man noch weitere Folgekosten wie die der stationären Behandlung nach nicht bedarfsgerechten Rettungseinsätzen, dürfte sich ein weiteres Potenzial von über einer Milliarde Euro jährlich ergeben.“

Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 soll für Hilfe in akuten Fällen ausgebaut werden. Geplant ist, dass dafür Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) zusätzliche Mittel paritätisch durch eine pauschale Vorhaltefinanzierung bereitstellen. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle im Bereich der Akutfallvermittlung nimmt zukünftig die sogenannte Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung wahr. Deren digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen ermögliche eine bessere Steuerung und Übergabe von Hilfesuchenden, heißt es aus Ministeriumskreisen. 

Eine Grundidee der Reform ist ein Gesundheitsleitsystem, das aus einer Rettungsleitstelle mit der Notrufnummer 112 und einer Akutleitstelle mit der Rufnummer 116117 besteht. Die Partner sprechen verbindlich ab, wer welche Fälle übernimmt. Die Ersteinschätzungssysteme sind aufeinander abgestimmt. Zusätzlich gibt es eine direkte digitale Verbindung, über die Anrufende sowie ihre bereits aufgenommenen Daten ohne Medienbruch an eine andere Leitstelle übermittelt werden können.

Ein weiterer zentraler Punkt sind die Integrierten Notfallzentren (INZ). Sie sollen an ausgewählten Krankenhäusern flächendeckend etabliert werden. Sie bestehen aus der Notaufnahme des zugelassenen Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle. Alle drei Einheiten sind digital vernetzt. 

Auch den Rettungsdienst geht die Reform an: Die Notfallrettung wird Teil der Sachleistung der GKV. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die Betreuung während des Transports werden so als Teile der Krankenbehandlung anerkannt. Wesentlich ist hierfür die Konkretisierung des Leistungsanspruchs im SGB V. 
Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität soll eine Anschubfinanzierung von 225 Millionen für Investitionen in die digitale Infrastruktur der Leistungserbringer der Notfallrettung erfolgen. 

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