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16.05.2019

BMG Neues Gesetz soll digitale Versorgung in Schwung bringen

Berlin (pag) – Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den beruflichen Alltag der Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie für Patienten erleichtern. Vorgesehen sind unter anderem: Apps als Kassenleistung und vom Arzt verschrieben.

Apps wie Tagebücher für Diabetiker sollen schneller in die Versorgung kommen, lautet eines der Ziele des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Der Arzt könne diese Gesundheits-Anwendungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschreiben. Der Zulassungsweg für die Hersteller soll zügig über die Bühne gehen. Sicherheit und Qualitätskriterien wie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit würden vorher durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft, bevor eine Anwendung für ein Jahr zu Lasten der GKV zugelassen wird, so das BMG. In dieser Zeit müsse der Hersteller beim Bundesamt nachweisen, dass sein Angebot positive Effekte für die Versorgung hat. „Krankenkassen können die Entwicklung digitaler Innovationen fördern und dazu im Rahmen einer Kapitalbeteiligung bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven einsetzen“, heißt es außerdem.

Laut DVG-Entwurf ist der Arzt für die Eintragung der Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) zuständig. Für das Verwalten und Anlegen bekomme der Mediziner eine „entsprechende Vergütung“, kündigt Spahn an. Ärztliche Praxisinhaber, die immer noch nicht an der Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, drohe allerdings ab März 2020 eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent – bisher ein Prozent. Mit dem DGV will das BMG allerdings auch Apotheken (bis März 2020) und Krankenhäuser (bis März 2021) zum TI-Anschluss verpflichten. Außerdem plant das Ministerium mit dem Gesetz, den Zugang zu Videosprechstunden zu erleichtern. Diese Sprechstunden sollen außerhalb des Praxisbudgets vergütet werden.

Im Entwurf heißt es ferner, dass der Innovationsfonds „fortgeführt und weiterentwickelt“ wird. Bis 2024 sollen jährlich 200 Millionen Euro dafür fließen. Das BMG kündigt ein Verfahren an, „mit dem nachweislich erfolgreiche Versorgungsansätze aus Vorhaben des Innovationsfonds in die Regelversorgung überführt werden“. Außerdem könnte auch die Entwicklung von Leitlinien über diesen Topf gefördert werden.