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04.05.2021

GVWG Neues Versorgungsgesetz soll NUB-Lücke schließen

Berlin (pag) – Eine Lösung für Arzneimittel-Innovationen, die nicht im DRG-System abgebildet sind, ist offenbar in Sicht. Die Regierungsfraktionen haben in einem Änderungsantrag zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) einen entsprechenden Lösungsansatz präsentiert.

Bei den neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) besteht derzeit eine Regelungslücke, durch die Kliniken in riskante Vorfinanzierungen gehen müssen. Die Fraktionen wollen darum das Krankenhausentgeltgesetz ändern. Im Antrag heißt es: „Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die die Gabe von Arzneimitteln enthalten und für die die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts nur auf Grund ihrer fehlenden Zulassung nicht zulässig war, wird vorgesehen, dass mit Wirkung ab ihrem Zulassungszeitpunkt eine entsprechende krankenhausindividuelle Vereinbarung geschlossen werden kann. Außerdem wird für ATMP zum 30. April eines Jahres ein zusätzliches unterjähriges Antragsrecht beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) geschaffen.“

Mit der Regelung soll den Krankenhäusern für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) eine zusätzliche unterjährige Option für eine Informationseinholung eröffnet werden. Neben der bisher geltenden Frist zum 31. Oktober jeden Jahres soll zusätzlich zum 30. April jeden Jahres ein Termin eingeräumt werden. Dieser zusätzliche Termin ist im Gegensatz zum bisherigen Antragsrecht begrenzt auf Anfragen für ATMP. Für ATMP kann weiterhin auch eine Information zum 31. Oktober eingeholt werden. So wollen die Regierungsfraktionen die Rahmenbedingungen für eine zeitnahe sachgerechte Vergütung von Krankenhausbehandlungen, die unter Verwendung von ATMP erfolgen, verbessern.

Die letzte Anhörung und Abstimmung im Bundestag findet am 7. Mai statt. Das Gesetz soll laut Bundesgesundheitsministerium in weiten Teilen noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten.

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