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25.11.2019

Gemeinsamer Bundesausschuss Neues Zweitmeinungsverfahren und neue GKV-Leistung

Berlin (pag) – Für die geplante Schulterarthroskopie haben Patienten künftig einen Anspruch auf Zweitmeinung. Außerdem wird die Systemische Therapie Kassenleistung. Beides beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner jüngsten Sitzung.

Vor geplanten arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk können sich Versicherte bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs und zu alternativen Behandlungen beraten lassen. Das gilt für sämtliche OPs dieser Art, sofern sie planbar sind und es sich nicht um Notfälle handelt. Zweitmeinungsgebende müssten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen, teilt der G-BA mit. Zudem dürften keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen. Die Genehmigung könnten Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen.

Die Systemische Therapie in der psychotherapeutischen Behandlung für Erwachsene ist künftig Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie könne ambulant von ärztlichen Psychotherapeuten sowie Psychologischen Psychotherapeuten erbracht werden. Voraussetzungen sind eine Weiterbildung und eine KV-Genehmigung. „Derzeit bereiten wir einen Antrag auf Nutzenbewertung für den Einsatz des Verfahrens bei Kindern und Jugendlichen vor“, kündigt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des G-BA-Unterausschusses Psychotherapie, außerdem an.

Wenn das Bundesgesundheitsministerium grünes Licht gibt, treten beide Beschlüsse mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Systemische Therapie kann erbracht bzw. in Anspruch genommen werden, nachdem der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. „Auf diesen Moment haben sehr viele Menschen in Deutschland gewartet“, begrüßt Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft, die Entscheidung des G-BA.

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