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14.06.2011

Petition Neurodermitis-Patienten hoffen auf finanzielle Unterstützung

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft eine Petition zur finanziellen Unterstützung von Neurodermitis-Patienten bei der Hautpflege durch die Krankenkassen. Das teilt die Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF) mit.

Neurodermitispatienten könnten möglicherweise künftig die für ihre Behandlung notwendigen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel wieder von den Krankenkassen bezahlt bekommen. Zumindest hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für eine Prüfung der Eingabe zum Thema „Anerkennung von Neurodermitis in der schweren Verlaufsform als schwerwiegende Erkrankung“ ausgesprochen. Die Petition wird nun dem BMG zur Prüfung übergeben und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben.
Die Überprüfung der Petition ist Resultat des Engagements der Neurodermitis-Patientin Sonja Kohn. Im Sommer 2010 wandte sie sich nach jahrelangem Rechtsstreit mit ihrer Krankenversicherung mit einer Petition an den Bundestag.

Patienten benötigend dringend finanzielle Unterstützung“

„Patienten mit schwerer Neurodermitis benötigen dringend finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen“, sagt Prof. Torsten Zuberbier, Leiter der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF). Allein die Basistherapie sei bei Behandlung des gesamten Körpers mit Cremes mit sehr hohen Kosten verbunden. „Patienten, die sich dies nicht leisten können, leiden oft unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.“ Bei einer Anerkennung der schweren Form von Neurodermitis als schwerwiegende Krankheit durch den Gesetzgeber müssten die Krankenkassen die Kosten für entsprechende nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel übernehmen. Insgesamt würde dies nicht notwendigerweise zu Mehrkosten führen, da Folgebehandlungen wie Krankenhausaufenthalte dadurch vermieden werden könnten, so Zuberbier.

Die OTC-Regelung

Hintergrund: Seit 2004 sind basistherapeutische Medikamente für Neurodermitiker nicht mehr verschreibungspflichtig. Mit der sogenannten OTC-Regelung (OTC = „over the counter“) wurden diese Arzneimittel frei verkäuflich, blieben aber apothekenpflichtig. Die Kosten werden daher ab dem 12. Lebensjahr nicht mehr von den Krankenkassen übernommen.