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15.02.2018

Organspende Niederlande führen Widerspruchslösung ein

Den Haag/Berlin (pag) – Mit knapper Mehrheit hat das niederländische Parlament der Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende zugestimmt. Damit ist das Königreich das 18. europäische Land, das sich für diesen Weg entscheidet. Deutschland hält bisher an der Zustimmungsregelung fest, will aber dennoch nachbessern.

Auf eine Million Einwohner in den Niederlanden kommen derzeit laut einer Statistik des Europarates lediglich knapp 15 Spender. Zum Vergleich: Spanien ist mit fast 47 Spendern demnach das Land mit der weltweit höchsten Spenderrate.
Die Wende in den Niederlanden soll nun die Einführung der Widerspruchslösung bringen. Künftig bekommt jeder volljährige Bürger einen Brief, in dem er gefragt wird, ob er nach seinem Tod seine Organe spenden möchte. Antwortet er nicht, gilt das als Zustimmung.
In Deutschland dagegen ist nur Spender, wer ausdrücklich einwilligt. Dabei ist die Situation mit nicht einmal zehn Spendern pro eine Million Einwohner hierzulande noch prekärer als im Nachbarland. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, hält den Beschluss des niederländischen Parlaments für einen „konsequenten und richtigen Weg“. Er fordert auch für Deutschland eine Systemänderung und verweist in diesem Zusammenhang auf die Diskrepanz zwischen einer generellen positiven Haltung zur Organspende und der mangelnden Dokumentation der Spendebereitschaft. „80 Prozent der Bevölkerung finden Organspende gut, aber nur 30 Prozent haben einen Spenderausweis. Wir brauchen jetzt ein Trommelfeuer der Aufklärung durch die Politik, um das zu ändern.“
Erst kürzlich haben sich Union und SPD darauf verständigt, den Transplantationsbeauftragten in den Kliniken den Rücken zu stärken. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren.“ Damit greifen die Parteien eine Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Transplantation und Organspende auf, die sich für eine bundeseinheitliche Regelung zur Freistellung und Qualifizierung der Transplantationsbeauftragten stark gemacht hatte.

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