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17.12.2020

BundeskabinettNotfall-Ersteinschätzung: G-BA soll Verfahren entwickeln

Berlin (pag) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll nun doch nicht allein ein Ersteinschätzungsverfahren für die Notfallversorgung erstellen. Diese Aufgabe fällt nach Wunsch der Bundesregierung dem Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu. Das geht aus dem Kabinettsentwurf des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervor.

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt […] Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs von Hilfesuchenden, die sich zur Behandlung eines Notfalls […] an ein Krankenhaus wenden“, steht in der vom Kabinett verabschiedeten GVWG-Fassung. Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hieß es noch, dass die KBV alleine dafür zuständig sein soll. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband sollten lediglich ins Benehmen gesetzt werden. Diese Version stieß auf heftige Kritik der DKG.
Mit dem geplanten Gesetz sollen außerdem weitere Mindestmengen für Krankenhäuser und neue Zweitmeinungsverfahren (zwei pro Jahr) sowie ein Disease-Management-Programm für Adipositas realisiert werden. Ferner erhalte die Aufgabe der Krankenkassen, Qualitätsverträge mit Krankenhäusern zu erproben, eine höhere Verbindlichkeit, indem ein jährliches Ausgabevolumen pro Versicherten vorgegeben wird. Auch an den Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) dreht das BMG. „ Für erstmalig vereinbarte NUB-Entgelte erfolgt […] ein Ausgleich, wenn die Entgelte erst nach Beginn des Vereinbarungszeitraums vereinbart und genehmigt werden.“

„Mit diesem Gesetz sorgen wir für mehr Vernetzung, Qualität und Transparenz in der Versorgung“, glaubt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Maria Klein-Schmeink, Bundestagsabgeordnete der Grünen, vermisst allerdings Impulse für einen echten Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen. „Ein Transparenzportal, in dem Bearbeitungszeiten, Ablehnungsquoten, verlorene Widerspruchsverfahren und ähnliche Kriterien erfasst werden, würde zeigen, wie die Kassen mit ihren erkrankten Versicherten umgehen.“

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