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13.11.2025

Soziale TeilhabeNur jede Dritte ambulante Einrichtung ist barrierefrei

Berlin (pag) – Die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen zeigt, dass beim gleichberechtigten Zugang im Gesundheitswesen noch deutlich Luft nach oben ist. Konkrete Regierungspläne das zu ändern, gibt es aktuell aber nicht. Zum Stichtag 30. Juni 2025 weisen demnach 35.889 von 99.756 ambulanten Praxen „mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit auf“.

Die Regierung beruft sich auf Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Merkmale für Barrierefreiheit sind beispielsweise bauliche Fragen (existiert ein Aufzug oder ein ebenerdiger Zugang?), aber auch Aspekte wie Informationsangebote in Leichter Sprache oder nutzerfreundliche Homepages.

In der Antwort wird auf eine Neufassung der Richtlinie zur Information über die Sprechstundenzeiten der Vertragsarztpraxen und über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung, die von der KBV mit Beteiligung der maßgeblichen Betroffenenverbände und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erarbeitet worden sei, verwiesen. Die Kriterien sollen mittels eines interaktiven Fragebogens online bei den Praxen erhoben werden und künftig in die Bundesarztsuche eingebunden werden. Diese Datenerhebung habe allerdings gerade erst begonnen. „Die Bundesregierung wird weitere geeignete Maßnahmen in dieser Legislaturperiode prüfen und umsetzen. Eine Setzung von Zielwerten ist dabei nicht vorgesehen“, so der spartanische Ausblick der Regierung in die Zukunft. 

Initiiert hat die Kleine Anfrage die Sprecherin für Pflegepolitik der Grünen-Fraktion, Simone Fischer. Sie ordnet die Antwort als „enttäuschend“ und „weit hinter den Erwartungen“ zurückbleibend ein: „Trotz der intensiven Beteiligung vieler Fachverbände und Sachverständiger fehlen verbindliche Aussagen zu Zeitplänen, Zielwerten und Finanzierung.“ Die Oppositionspolitikerin befürchtet, dass der im Dezember von der Ampelregierung 2024 vorgelegte Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zur „bloßen Absichtserklärung“ werde.

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