Offener BriefOnline-Register gefährdet Gewebespende
Hannover (pag) – Mitarbeiter von Gewebespendeeinrichtungen haben keinen Zugriff auf das geplante digitale Organspenderegister, um die Entscheidung von potenziellen Spendern zu prüfen. Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) befürchtet darum, dass viele Spenden nicht realisiert werden können.
Zum März ist das neue Gesetz zur Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Dreh- und Angelpunkt ist ein Online-Register, in dem Menschen ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren können, das derzeit vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet wird. Das Institut verteilt Verordnungsermächtigungen an ausgewählte Personen, die auf das Register zugreifen und die Entscheidung des potenziellen Spenders überprüfen können.
Nicht berücksichtigt sind Mitarbeiter von Gewebespendeeinrichtungen, kritisiert die DGFG in einem offenen Brief. Sie befürchtet darum, „dass eine Vielzahl an Gewebespenden nicht mehr realisiert werden kann und sich damit die Patientenversorgung mit Gewebetransplantaten in Deutschland erheblich verschlechtert“.
Laut Gesetz darf die Auskunft aus dem Register nur an einen Arzt oder Transplantationsbeauftragten erfolgen, der „von einem Krankenhaus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als auskunftsberechtigt benannt wurde“ und „weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe und Gewebe des möglichen Organ- oder Gewebespenders beteiligt ist und auch nicht Weisungen eines Arztes untersteht, der an diesen Maßnahmen beteiligt ist“. Somit dürften Mitarbeiter der DGFG selbst keine Auskunft aus dem Register erhalten. Sie befürchtet: „Ist an dieser Stelle der Prozess jedes Mal an die Verfügbarkeit eines Arztes oder Transplantationsbeauftragten zusätzlich gebunden, kostet dies Zeit und vermutlich auch den Erfolg der Gewebespende.“
Jede potenzielle Spende beanspruche personelle Ressourcen, sowohl der Gewebespendeeinrichtung als auch der Klinik. Der zeitliche Druck sei gleichzeitig hoch. Die DGFG fordert darum, den Kreis der Auskunftsberechtigten um Mitarbeiter von Gewebespendeeinrichtungen zu erweitern.