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14.09.2020

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken Opposition glaubt nicht an Rx-Boniverbot

Berlin (pag) –Der Referentenentwurf ist fast anderthalb Jahre alt, in der Zwischenzeit sind wichtige Elemente in bereits verabschiedete Gesetze gelandet. Nun findet das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken doch noch den Weg in den Bundestag. Kern bleibt das Rx-Boniverbot. Doch ob das vor EU-Recht standhält, zweifelt die Opposition an.

Durch das geplante Gesetz soll es ausländischen Versandapotheken nicht mehr möglich sein, rabattierte Rx-Arzneimittel in der Bundesrepublik anbieten zu dürfen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGh) aus dem Jahre 2016 erlaubt ihnen aber genau das und hebelt an dieser Stelle das deutsche Arzneimittelgesetz aus. Im Bundestag kündigt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, den „Wildwest“ bei den Rabatten zu beenden. Deswegen will die Regierung das Verbot künftig im SGB V verankern.
„Das ist doch ein Taschenspielertrick“, wettert Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Und Kordula Schulz-Asche (Grüne) spricht von einer „juristischen Finte“. Beide glauben nicht, dass diese Regelung vor der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union standhält.
Vom Rx-Versandhandelsverbot, wie noch im Koalitionsvertrag vereinbart, ist die GroKo mittlerweile abgerückt. Das entspreche nicht dem Wunsch der Patienten, hat Michael Hennrich (CDU) gelernt. Und Sabine Dittmar (SPD) meint, dass der Rx-Versandhandel „keinerlei signifikante Marktverschiebungen“ verursacht habe. „Der Marktanteil liegt nach wie vor stabil bei rund einem Prozent.“
Hennrich und Dittmar glauben, dass das Rx-Boniverbot EU-rechtssicher ist. Das hofft auch Emmi Zeulner (CSU). Aber: Sollte die Bundesregierung damit scheitern, „ist das Versandhandelsverbot für mich das Mittel der Wahl“. Das fordern Paul Podolay (AfD) und Petra Sitte (Die Linke) in der Bundestagssitzung. Letztere hält es für umsetzbar, denn: „Ein klares Verbot gibt es in 21 von 28 EU-Staaten.“
Mit dem Gesetz will die Regierung außerdem Apotheker-Dienstleistungen wie die Medikationsplanerstellung honorieren. Und der Botendienst soll grundsätzlich auf Kundenwunsch möglich sein.

Der Gesundheitsausschuss befasst sich in einer öffentlichen Anhörung am 16. September mit dem Gesetz.

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