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07.05.2019

Gesetzentwurf Organspende ohne staatlichen Zwang

Berlin (pag) – Entscheidungsbereitschaft statt Widerspruchslösung: Eine fraktionsübergreifende Gruppe im Deutschen Bundestag legt den Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vor. Das geplante Gesetz zielt darauf, dass sich die Bürger bewusst für eine Organspende entscheiden – oder dagegen.

Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf“, macht die Gruppe in einer Erklärung deutlich. Abgeordnete aller Fraktionen, bis auf die AfD, sind dort vertreten. Die Parlamentarier stellen sich gegen die Widerspruchslösung, für die eine andere fraktionsübergreifende Gruppe – in der sich CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn und SPD-Fraktionsvize Prof. Karl Lauterbach engagieren – in einem Gesetzentwurf eintritt. Doch „die Widerspruchslösung ist mit der Selbstbestimmung des Menschen über den eigenen Körper nicht vereinbar“, sagt Karin Maag (CDU). Die Entscheidung der Bürger zur Organspende soll in einem Online-Register hinterlegt werden, schlagen sie und ihre Mitstreiter vor. Der Organspendeausweis bleibe weiterhin bestehen, auch in der Patientenverfügung könne die Entscheidung erfasst werden. Zudem müssten Ausweisstellen über das Thema Organspende informieren und zu einem Eintrag ins Register animieren, sagt Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen).
Eine wichtige Rolle solle der Hausarzt bekommen. Bei Bedarf führe er alle zwei Jahre ein Informationsgespräch zur Organspendebereitschaft mit seinen Patienten. Diese Leistung werde extrabudgetär vergütet, betont Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Aufklärung sei nach Ansicht der Gruppe das A und O, um die Spenden zu erhöhen. „Wir glauben, dass bessere Informationen zu besseren Zahlen führen“, sagt Aschenberg-Dugnus. „Allein, dass wir über Organspende diskutieren, hat die Zahl nach oben getrieben“, beruft sich Maag auf aktuelle Daten.

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