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26.02.2019

Studie Organspende versus Patientenverfügung?

München (pag) – Mancher potenzielle Organspender hat nicht nur einen Organspendeausweis, sondern auch eine Patientenverfügung. Beide Dokumente widersprechen sich bisweilen – eine schwierige Situation für behandelnde Ärzte.

Die Umsetzung einer Patientenverfügung und eine Organspende schließen sich mitunter aus – was vielen Menschen jedoch nicht bewusst ist. Das zeigt eine Studie von Prof. Georg Marckmann, Ludwig-Maximilians-Universität München, Dr. Elias Wagner und Prof. Ralf Jox, inzwischen Universität Lausanne. Sie befragten 236 Senioren nach ihrer Bereitschaft zur Organspende und danach, ob sie eine Patientenverfügung haben.
Vor einer Organspende muss der Hirntod des potenziellen Spenders festgestellt werden, was nur im Kontext einer intensivmedizinischen Behandlung erfolgen kann. Etwa jeder Fünfte der Befragten hatte seine Bereitschaft dazu in einem Organspende-Ausweis dokumentiert. Einige der potenziellen Spender haben zugleich mit einer Patientenverfügung festgehalten, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen und lieber außerhalb einer Intensivstation sterben möchten. „Diese Konstellation birgt einen potenziellen Konflikt und bedeutet für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung“, sagt Jox. Das sei vielen potenziellen Spendern jedoch nicht bewusst.
Zugleich zeigt die Befragung, dass vielen der Befragten das Konzept des Hirntods nicht verständlich ist. Marckmann sieht daher erheblichen Aufklärungsbedarf bei Patientenverfügung und Organspende: „Um den Willen des einzelnen Patienten zu ermitteln, am besten auch eine ausdrückliche Priorisierung, ist ein persönliches qualifiziertes Beratungsgespräch notwendig.“

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